Betreff
K22 - Erneuerung Bahnübergang (BÜ) Bergheimer Straße in Grevenbroich
Vorlage
66/3772/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss erteilt die Zustimmung zur der von der DB Netz AG vorgesehenen Erneuerung des BÜ Bergheimer Straße in Grevenbroich durch die neuste Technik.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss wurde von der DB Netz AG darüber informiert, dass die Sicherungsanlage des Bahnüberganges Bergheimer Straße in Grevenbroich (DB-Strecke von Köln-Ehrenfeld nach Rheydt (2611) in Bahn-Km 30,658) mittlerweile über 30 Jahre alt ist und sich in einem schlechten Allgemeinzustand befindet. Ebenfalls sind die Instandhaltungsmaterialien nur noch begrenzt verfügbar.

 

Um die Sicherheit auch zukünftig am BÜ zu gewährleisten, plant die DB Netz AG den BÜ mit neuester Technik auszurüsten und zu erneuern.
Da die Erneuerung planfestgestellt werden muss, ist hiermit frühestens im Jahr 2026 zu rechnen.

Darüber hinaus besteht die Option einer BÜ Beseitigung durch ein planfreies Ersatzbauwerk. Dies ist jedoch mit erheblichen Auswirkungen auf das umliegende städtische Verkehrsnetz (z.B. Abbindung von Erschließungsstraßen) sowie hohem Kostenaufwand verbunden.
Ferner ist hierbei erst mit einer Umsetzung in erfahrungsgemäß 15 bis 25 Jahre zu rechnen, so dass die Sicherungsanlage aufgrund ihres Zustands dennoch zuvor erneuert werden muss.

 

Bei einem BÜ im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) handelt es sich um ein Gemeinschaftsprodukt zwischen den Kreuzungspartnern (DB Netz AG und Rhein-Kreis Neuss als zuständiger Baulastträger seit dem 01.01.2014), so dass die DB Netz AG für die Erneuerungsmaßnahme die Zustimmung des Rhein-Kreises benötigt.

Die Stadt Grevenbroich wurde seitens des Rhein-Kreises über die Absicht der DB Netz AG und die geplante Erneuerung in Kenntnis gesetzt und beteiligt.