Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2019 und bis März 2020 ist
in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der
Bedarfsgemeinschaften (BG), der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft
(FlüKdU) sowie der Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (FlüBG) wurde bis
einschließlich Dezember 2019 fortgeschrieben.
Es ist darauf
hinzuweisen, dass aufgrund der coronabedingten Einschränkungen des
wirtschaftlichen Lebens mit steigenden Bedarfsgemeinschaften und damit auch mit
steigenden Kosten der Unterkunft zu rechnen ist. Eine Prognose ist derzeit
nicht möglich.
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.