Sachverhalt:
zu 1.:
Gefällte Einzelbäume werden nachgepflanzt. Es erfolgt
keine direkte Nachpflanzung, da aus wirtschaftlichen Gründen zunächst
gesammelt, dann ausgeschrieben und anschließend gebietsweise nachgepflanzt
wird.
zu 2.:
Ja. Die Straßenbäume an Kreisstraßen des Rhein-Kreises
Neuss werden ein bis zwei Mal pro Jahr unter Beteiligung eines Sachverständigen
kontrolliert. Erforderliche Baumpflege- oder Fällarbeiten werden hierbei
festgestellt und dokumentiert.
zu 3.:
Ja, gefällte Straßenbäume (Einzelbäume) werden eins zu
eins ersetzt. Es kann allerdings sein, dass sich ein Baumstandort als
ungeeignet erweist und dass der neue Baum an anderer, geeigneterer Stelle (aber
ortsnah zum alten Standort) nachgepflanzt wird.
zu 4.:
Die Baumnachpflanzungen werden ausgeschrieben und erfolgen
durch ein Fachunternehmen. Diesem ist oftmals eine Baumschule angegliedert.
Bäume lassen sich schwer normen, aber ausgeschrieben werden Hochstämme der
Güteklasse 1, welche drei Mal verpflanzt wurden (zur Verbesserung der
Bewurzelung). Die Erdballen sind zusätzlich mit Drahtgeflecht geschützt. Der
Stammumfang der ausgeschriebenen Bäume in einem Meter Höhe beträgt 18 bis 20
cm. Die Ausschreibung der Nachpflanzung beinhaltet eine 2,5 jährige Fertigstellungs-
und Unterhaltungspflege durch die Fachfirma. Danach gehen die Bäume in die
Unterhaltungslast des Straßenbaulastträgers über.
Größere als die angegebenen Bäume werden nicht
ausgeschrieben und gepflanzt, da sie sich an ihrem neuen Standort „schwerer tun
würden“. Die Bäume wären deutlich teurer und der Pflegeaufwand entsprechend
höher.
Hinweis: An den
Kreisstraßen des Rhein-Kreises Neuss wurden seit dem 1. März 2020 keine Baumfällungen
mehr durchgeführt.