Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2020 zum "Ersatz von abgeholzten Bäumen an Kreisstraßen"
Vorlage
010/3885/XVI/2020
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

 

zu 1.:

Gefällte Einzelbäume werden nachgepflanzt. Es erfolgt keine direkte Nachpflanzung, da aus wirtschaftlichen Gründen zunächst gesammelt, dann ausgeschrieben und anschließend gebietsweise nachgepflanzt wird.

 

zu 2.:  

Ja. Die Straßenbäume an Kreisstraßen des Rhein-Kreises Neuss werden ein bis zwei Mal pro Jahr unter Beteiligung eines Sachverständigen kontrolliert. Erforderliche Baumpflege- oder Fällarbeiten werden hierbei festgestellt und dokumentiert.

 

zu 3.:

Ja, gefällte Straßenbäume (Einzelbäume) werden eins zu eins ersetzt. Es kann allerdings sein, dass sich ein Baumstandort als ungeeignet erweist und dass der neue Baum an anderer, geeigneterer Stelle (aber ortsnah zum alten Standort) nachgepflanzt wird.

 

zu 4.:

Die Baumnachpflanzungen werden ausgeschrieben und erfolgen durch ein Fachunternehmen. Diesem ist oftmals eine Baumschule angegliedert. Bäume lassen sich schwer normen, aber ausgeschrieben werden Hochstämme der Güteklasse 1, welche drei Mal verpflanzt wurden (zur Verbesserung der Bewurzelung). Die Erdballen sind zusätzlich mit Drahtgeflecht geschützt. Der Stammumfang der ausgeschriebenen Bäume in einem Meter Höhe beträgt 18 bis 20 cm. Die Ausschreibung der Nachpflanzung beinhaltet eine 2,5 jährige Fertigstellungs- und Unterhaltungspflege durch die Fachfirma. Danach gehen die Bäume in die Unterhaltungslast des Straßenbaulastträgers über.

Größere als die angegebenen Bäume werden nicht ausgeschrieben und gepflanzt, da sie sich an ihrem neuen Standort „schwerer tun würden“. Die Bäume wären deutlich teurer und der Pflegeaufwand entsprechend höher.

 

 

Hinweis: An den Kreisstraßen des Rhein-Kreises Neuss wurden seit dem 1. März 2020 keine Baumfällungen mehr durchgeführt.