Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift
„Presse“ in
der Rubrik „Daten,
Zahlen, Fakten“ abrufbar.
Der direkte Link lautet:
http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft
(KdU) im Jahr 2019 sowie von Januar bis Juli 2020 ist in den beigefügten
Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG), der
flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (FlüKdU) sowie der
Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (FlüBG) wurde für April 2020 ergänzt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Covid-19-bedingten
Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens mit steigenden
Bedarfsgemeinschaften und damit auch mit steigenden Kosten der Unterkunft zu
rechnen ist. Eine Prognose ist derzeit nicht möglich.
Durch die Verkündung der
Bundesbeteiligungs-Feststellungsverordnung 2020 (BBFestV 2020) am 17. Juni 2020
ergibt sich in Nordrhein-Westfalen eine für das Jahr 2019 endgültige und für
das Jahr 2020 vorläufige Beteiligungsquote an den FlüKdU von 9,7 % (bisher 8,9
%). Die kommunalspezifischen Anteile wurden im Juli 2020 durch das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) festgelegt. Diese gelten
ebenfalls für 2019 endgültig und 2020 vorläufig.
Bundesbeteiligung FlüKdU 2019 -
endgültig:
Für das Jahr 2019 belaufen
sich die FlüKdU auf insgesamt 9.686.285 €. Hierfür hat der Rhein- Kreis Neuss nunmehr eine
vollständige Bundeserstattung durch das MAGS NRW erhalten.
Für das Jahr 2019 ergibt sich durch die
rückwirkende Erhöhung der vorläufigen Beteiligungsquote von 8,9 % auf 9,7 %
eine Nachzahlung bei der Erstattung FlüKdU in Höhe von 2.280.300 €. Die
angepassten Werte sind in Spalte 9 der Übersicht 2019 ausgewiesen.
Bundesbeteiligung
FlüKdU 2020 - vorläufig:
Durch die rückwirkende Anpassung der
vorläufigen Beteiligungsquote für das Jahr 2020 von 8,9% auf 9,7 % ergibt sich
für Januar bis Juni 2020 eine Nachzahlung in Höhe von 367.339 € durch den Bund.
Die Festlegung der endgültigen Beteiligungsquote wird voraussichtlich wieder in
der Mitte des Folgejahres erfolgen. Die angepassten Werte sind in Spalte 9 der
Übersicht 2020 ausgewiesen.
Hinweis zu den
Abrechnungszeiträumen:
Dem hier vorgelegten Bericht liegen die
Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom
Ersten eines Monats
bis zum letzten
Tag des Monats. Im
Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten
für Januar werden
zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit
sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der
Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher
jeweils dem Januar zugerechnet.
Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar,
die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende
November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember
selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.