Betreff
COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
013/4048/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss

(Stand: 13. August 2020, 15:00 Uhr)

 

 

Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss

 

Im Rhein-Kreis Neuss ist seit Mitte Juli analog zu der bundes- und landesweiten Entwicklung ein Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Dabei sind die Infektionen nicht auf einzelne Hot-Spots zurückzuführen, vielmehr gibt es voneinander unterschiedliche Infektionsquellen. Dadurch, dass Infizierte mitterweile wieder deutlich mehr Kontakte haben, entsteht im Kreis-Gesundheitsamt ein deutlich höherer Ermittlungsaufwand. Zudem ist das Anrufaufkommen aufgrund der freiwilligen und kostenfreien Testmöglichkeit für Reiserückkehrer, Kita-Mitarbeiter und Lehrer erheblich gestiegen.

 

Im Rhein-Kreis Neuss ist bei 83 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit 914 Personen sind wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen 34 in Neuss, 19 in Grevenbroich, 13 in Dormagen, 6 in Korschenbroich, 5 in Meerbusch, 4 in Kaarst und 2 in Rommerskirchen. 22 Menschen sind im Zusammenhang mit der Erkrankung verstorben. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss 1 019 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt.

 

Aktuell sind im Rhein-Kreis Neuss noch 413 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. 4 948 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten.

 

Seit Beginn der Pandemie hat das Kreis-Gesundheitsamt 19.000 Kontaktnachverfolgungen durchgeführt.

 

Umfassende und anonymisierte Daten zur Entwicklung der Corona-Pandemie im Rhein-Kreis Neuss finden sich auch im Open-Data-Portal des Kreises unter http://opendata.rhein-kreis-neuss.de einzusehen.

 

Abb.: Verlauf der Infektionen mit dem Coronavirus im Rhein-Kreis Neuss

 

Der Wert der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt bei 11,8. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Ein-dämmung des Coronavirus getroffen werden.

 

 

Abb.: Quelle: MAGS NRW (Bericht vom 13. August 2020)

 

Corona-Team im Kreis-Gesundheitsamt

 

Aktuell sind im Corona-Team im Kreis-Gesundheitsamt je nach Bedarfslage zwischen und 115 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingesetzt. Zur personellen Verstärkung wurden bislang 25 Mitarbeiter neu eingestellt. Weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Der weitere Personalpool wird durch Mitarbeiter anderer Abteilungen gestellt und kann in Abhängigkeit der Infektionslage flexibel im Corona-Team eingesetzt werden.

 

      

 

 

Krankenhaus-Kapazitäten:

 

Aktuell stehen in den Krankenhäusern im Rhein-Kreis Neuss sowohl ausreichend Betten, als auch Intensiv- und Beatmungsplätze zur Verfügung. Aktuell werden 12 mit dem Coronavirus infizierte Patienten im Krankenhaus behandelt.

 

 

Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflege:

In stationären Pflegeeinrichtungen ist bei 2 Bewohnern und einem Mitarbeiter einer Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. 11 Mitarbeiter befinden sich in Quarantäne. Zudem ist bei einer Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes eine Infektion nachgewiesen.

 

In Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind momentan keine Infektionen und  keine Quarantänemaßnahmen bekannt.

 

(Stand: 13. August, 15:00 Uhr)

 

 

 

Corona-Teststellen und mobile Testteams:

In den Teststellen sowie der mobilen Testeinheit und der Fieber-Notfallpraxis sind bislang insgesamt 11.204 Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt worden. Hiervon entfallen 7.372 auf die Teststelle Neuss, 2.092 auf Grevenbroich und 1.740 auf die mobilen Testteams. 556 Testungen waren positiv (= 4,96 Prozent).

 

Das Corona-Testzentrum Neuss bezieht im September neue Räumlichkeiten an der Hammer Landstraße 51 in Neuss. Dort stehen im Erdgeschoss drei Untersuchungsräume zur Verfügung. Die Räumlichkeiten verfügen über einen separaten Eingang und es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Das genaue Umzugsdatum hängt vom Fortschritt der noch zu erledigenden Renovierungsarbeiten ab. Bis dahin bleibt das Testzentrum in den bisherigen Räumlichkeiten am Nordpark.

 

In der Teststelle Neuss besteht dann eine Kapazität von bis zu 40 Testungen in der Stunde, in Grevenbroich sind stündlich bis zu 20 Testungen möglich. Aufgrund der zuletzt gestiegenen Infektionszahlen wurden die Kapazitäten in den Teststellen Neuss und Grevenbroich auf wöchentlich 840 Testungen hochgefahren. Ergänzt werden diese noch durch mobile Testteams. Das Kreis-Gesundheitsamt, die kassenärztliche Vereinigung und das DRK sind darauf vorbereitet, die Kapazitäten im Bedarfsfall weiter auszuweiten.

 

Zudem setzt der Rhein-Kreis Neuss im Schulterschluss mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) verstärkt auf mobile Test-Teams. Die Zahl der Teams wurde von bislang zwei auf drei erhöht. So können täglich bis zu 25 Vor-Ort-Testeinsätze durchgeführt werden.

 

Zu den Aufgaben der im Auftrag des Kreises agierenden mobilen Testteams gehört auch die Registrierung der zu testenden Personen, die Beschriftung der Proben nach den Vorgaben des Kreisgesundheitsamtes und die umgehende Weiterleitung an ein vom Kreis benanntes Labor. Der Kreis als Auftraggeber stellt sicher, dass während der von ihm veranlassten Probeentnahmezeiten mindestens ein Arzt in Rufbereitschaft zur Verfügung steht, der bei Bedarf ärztlich intervenieren kann. Außerdem stellt er die erforderliche Schutzausrüstung für die vor Ort eingesetzten Kräfte sowie alle Materialien zur Entnahme der Proben zur Verfügung.

 

Testung von Reiserückkehrern, Lehrern und Kita-Mitarbeitern

Reiserückkehrer aus dem Ausland haben seit Anfang August die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr kostenfrei auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Für Rückkehrer aus Risikogebieten ist der Test ab dem 8. August verpflichtend. Die Kosten werden von der Krankenversicherung getragen.

 

Lehrer und Mitarbeiter von Kindertagesstätten können sich im wöchentlichen Rhythmus kostenfrei testen lassen. Bei Mitarbeitern von Kindertagesstätten erfolgt die Testung in geraden Kalenderwochen, bei Lehrern in ungeraden.

 

Zur Bewältigung der durch die kostenfreie Testmöglichkeit entstehenden hohen Nachfrage an Corona-Tests hat der Kreis mit der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Rhein-Kreis Neuss vereinbart, dass sich Reiserückkehrer aus dem Ausland, Lehrer und Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen für präventive Corona-Tests zunächst an ihren Arzt wenden sollen. Die Ärzte führen die Testung dann entweder selber durch oder vermitteln einen Termin in den Teststellen in Grevenbroich und Neuss. Zudem sind für Flugreisende bei der Ankunft auch Testungen an den Flughäfen möglich.

 

Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte oder Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus bemerkt, soll sich bei der Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes melden. Hier wird dann ein Testtermin in den Teststellen vereinbart. So kann gewährleistet werden, dass alle begründeten Verdachtsfälle zeitnah getestet werden.

 

 

Schulbetrieb

 

Regelbetrieb an Schulen

Mit der Schul-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) vom 03.08.2020 wurden Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb an Schulen festgelegt. Durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten wird das Recht von Kindern und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung sichergestellt.

 

Primarstufen

In den Schulen mit Primarstufe besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasebedeckung. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet, kann die Mund-/Nasebedeckung abgelegt werden.

Weiterführende und berufsbildende Schulen

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb, auf den festen Sitzplätzen, in den Unterrichts- und Kursräumen. Wenn das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzung der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeiten nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituationen absehen. In diesen Fällen ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zu beachten. Die Regelungen sind zunächst bis zum 31.08.2020 befristet.

In den Schulen sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. Der Unterricht findet jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder in Lerngruppen statt. Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften. In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht wie bisher in fest fachbezogenen Kursen statt. Während der Unterrichtserteilung und anderer schulischer Angebot mit Ausnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote ist eine feste Sitzordnung einzuhalten und zu dokumentieren.

 

Regelungen für Lehrkräfte

Lehrkräfte, die Unterricht in den Jahrgängen der Primarstufe erteilen, können vom Tragen einer Mund-/Nasebedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Gleiches gilt für den Unterricht an weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Alle an öffentlichen und privaten Schulen tätigen Personen können sich in der Zeit vom 10.08.2020 – 09.10.2020 alle 14 Tage anlasslos und freiwillig testen lassen. Die Testung soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung stattfinden, die Kosten werden vom Land übernommen.

 

Zur Sicherung des Präsenzunterrichts wurde die Möglichkeit weiterer befristeter Beschäftigung von Lehrkräften eröffnet. Außerdem wird ermöglicht, freie Lehrerstellen in der Schulform Grundschule für die Einstellung von Tarifbeschäftigten, sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase zu nutzen. Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung für bis zu 6 Monate und bis zu 6 Stunden über- oder unterschritten werden. Die für Lehrkräfte ausgestellten ärztlichen Atteste die diese vom Präsenzunterricht befreien, entfalten seit dem Unterrichtsende vor den Sommerferien keine Wirkung mehr. Für die Zeit nach den Sommerferien ist ein neues Attest erforderlich. Hierfür ist eine individuelle Risikofaktorenbewertung im Sinne einer (Arbeits-) medizinischen Begutachtung erforderlich.


Offener Ganztag

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen hygienischen Konzeptes wieder regulär aufgenommen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasebedeckung gilt entsprechend den Regelungen zum Schulbetrieb, in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe ist dies nicht erforderlich. Angebote zur Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros sind zulässig, wenn die aktuellen gültigen Vorgaben zum Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden.


Mittagsverpflegung

Für die Kinder im offenen Ganztag an den Förderschulen des Kreises wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Der Betrieb der Cafeterien in den Berufsbildungszentren wird unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder aufgenommen.

Schülerspezialverkehr

Der Schülerspezialverkehr wurde bereits vor den Sommerferien an die Ausweitung des Präsenzunterrichts in den Förderschulen angepasst. Auch nach den Sommerferien wird die Platzzahl in den Bussen ausgeschöpft, soweit alle Personen in den Bussen Alltagsmasken tragen.

Schülerinnen und Schüler die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen keine Masken tragen können, werden mit den entsprechenden Abstandregeln befördert.

Außerschulische Nutzung/Sport

Der Unterricht soll auch im Fach Sport möglichst im vollen Umfang aufgenommen werden. Sportunterricht, inklusive Schwimmen, ist an den Schulen erlaubt. Dabei sollen in besonderem Maße Bedingungen geschaffen werden, die die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beachten und die Situationen verhindern, die Infektionsgeschehen verstärken könnten. Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern kann im Schuljahr 2020/21 regulär stattfinden und ausgestaltet werden z. B. in den Bereichen Kultur und Sport.

 

Digitale Endgeräte für Lehrer und Schüler

Alle Lehrer an Kreisschulen sowie Schüler, die im häuslichen Umfeld nicht über ein Gerät verfügen, werden durch den Kreis mit einem mobilen Endgerät ausgestattet. Hierbei fördert das Land die Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrer mit 350.500 € und für Schüler mit 521.956 € (max. 500 € je Endgerät). Die Beschaffung erfolgt über aus dem Warenkorb der ITK Rheinland um diese schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können. Zur Gewährleistung des Supports werden Geräte im Standard der Kreisverwaltung beschafft. 

 

 

Kindertageseinrichtungen:

In Kindertageseinrichtungen wurde ab dem 17. August der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

 

Hierbei gibt es folgende rechtliche Vorgaben:

 

·         Die Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gelten uneingeschränkt

·         Es gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen

·         Für den Einsatz des Personals in Kindertageseinrichtungen ist die neue Personalverordnung anzuwenden, die sich derzeit in der abschließenden Abstimmung befindet. Sie soll zeitnah im August veröffentlicht werden. Die vorzunehmende individuelle Risikobewertung im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Begutachtung kann zu eingeschränkten Personalressourcen im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung führen. Um diese besondere Situation zu berücksichtigen, sieht die Personalverordnung eine befristete Öffnung bzw. die Möglichkeit von Abweichungen bestehender Standards vor.

 

Für die Umsetzung bedeutet dies:

·         Die Vorgaben der Betriebserlaubnis sind einzuhalten

·         Die für den Regelbetrieb vorgesehenen pädagogischen Konzepte können wieder umgesetzt werden

·         Eine strikte Trennung von Gruppen muss nicht mehr eingehalten werden

·         Die Kinder werden wieder in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang betreut

·         Sollte der personelle Mindeststandard in einer Kindertageseinrichtung nicht eingehalten werden können, so ist dieser Umstand, wie im Regelbetrieb auch, vom Träger dem jeweiligen Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII anzuzeigen und Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebs zu entwickeln. Soweit nicht anders möglich, kann es hier zu Einschränkungen in der Betreuung kommen

·         Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen

·         Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist

·         Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet werden

·         Notwendige Hygienemaßnahmen sind weiterhin umzusetzen

 

Laut Rundschreiben-Nr. 699/20 des LKT NRW hatte die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in einem Schreiben an Staatssekretär Bothe vom 20.07.2020 eine angemessene Beteiligung des Landes an Einnahmeausfällen bei den Elternbeiträgen auch für den Monat August gefordert. Das MKFFI hat mündlich erklärt, dass keine Möglichkeit gesehen wird, eine weitere Landesunterstützung zur Verfügung zu stellen. Neben dem Umstand, dass der uneingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Monatsmitte wieder aufgenommen werden soll, wird auch darauf verwiesen, dass die Eltern ab dem 01.08.2020 durch die Einführung des zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres eine weitere Entlastung erfahren.

 

Um dem Gesundheitsschutz in der Kindertagesbetreuung bei der Aufnahme des Regelbetriebes Rechnung zu tragen, erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen das Angebot, sich ab dem 03.08.2020 bis zu den Herbstferien 14-tägig freiwillig auf Kosten des Landes auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen.