Betreff
Sachstand der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Vorlage
32/4075/XVI/2020
Art
Bericht
Sachverhalt:
Der Bedarfsplan ist gemäß § 12 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW)
alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Der zurzeit geltende rettungsdienstliche Bedarfsplan wurde
vom Kreistag am 25.03.2015 beschlossen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung den Sachstand der Fortschreibung
des Rettungsdienstbedarfsplanes darlegen.