Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/0089/XVII/2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift

„Presse“   in  der   Rubrik   „Daten,  Zahlen,   Fakten“   abrufbar.   Der  direkte   Link  lautet:

http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2019 sowie von Januar bis Oktober 2020 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG), der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (FlüKdU) sowie der Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (FlüBG) wurde für Juli 2020 ergänzt.

 

Bundesbeteiligung 2020:

 

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gemäß § 46 Absatz 7 SGB II für das Jahr 2020 ist um 25 % von 2,7 % auf 27,7 % gestiegen. Die Anpassung der Bundesbeteiligung erfolgte mit der Auszahlung Anfang November rückwirkend zum 1. Januar 2020. Damit erhöht sich die Gesamtbeteiligungsquote des Bundes von 30,3 % auf insgesamt 55,3 %.

 

Durch die Änderung des Artikels 104a Absatz 3 Grundgesetz (GG) kann sich der Bund nunmehr mit bis zu 74 % statt den vorherigen 49 % an den Kosten der Unterkunft beteiligen, ohne dass die Rechtsfolge der Bundesauftragsverwaltung eintritt. Die aktualisierten Werte der Bundesbeteiligung können der Spalte 9 der beigefügten Anlage „SGB II Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften 2020“ entnommen werden.

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet  wird  jeweils  vom  Ersten  eines  Monats   bis  zum   letzten  Tag  des   Monats. Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 1. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.