Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 11.11.2020 zum Thema "Impfstoff Covid-19"
Vorlage
010/0095/XVII/2020
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Vorbemerkung: Die Durchimpfung der Bevölkerung kommt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine zentrale Aufgabe zu. Der Rhein-Kreis Neuss handelt dabei gemäß den Vorgaben von Bundes- und Landesregierung.

 

Die derzeitigen Vorgaben betreffend Struktur und Organisation der Impfungen sind als „lernendes System“ angelegt, bei dem weitere Anpassungen erforderlich werden können.

 

Die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 11. November 2020 wird wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

 

Wird es im Rhein-Kreis Neuss ein Impfverteilzentrum, für den zum Beginn des Jahres zu erwartenden Impfstoff (Covid-19), geben?

 

Nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfolgt die Verimpfung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 über sogenannte Impfzentren. Ziel ist der Aufbau von zunächst 53 Impfzentren – je eines pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Das Zeitziel für den Aufbau eines derartigen Impfzentrums ist der 15. Dezember 2020.

 

Nach den Vorgaben des Landes sollen die Kreise und kreisfreien Städte die organisatorische Leitung des Zentrums übernehmen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen medizinisch-fachliche Leitung verantworten.

 

Zu planen ist neben einem stationären Impfzentrum auch der Einsatz mobiler Teams. Nach derzeitigem Stand soll eine Bereitstellung von Impfstoff für Krankenhäuser zur eigenständigen Verimpfung beim medizinisch-pflegerischen Krankenhauspersonal erfolgen.

 

Eine weitere Unterstützung beim Aufbau und Betrieb der Zentren ist gemäß den Vorgaben durch lokale Hilfsorganisationen vorgesehen.

 

Beim Rhein-Kreis Neuss wurde entsprechend eine Koordinierungsgruppe gebildet, der neben verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung, Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Hilfsorganisationen angehören.

 

Frage 2:

 

Wie und durch welche Einrichtungen ist die Verteilung der Impfstofflieferung und die Impfung selbst im Rhein-Kreis Neuss geplant?

 

Siehe Frage 1.

 

Weitere Details werden in der Koordinierungsgruppe geklärt.

 

Frage 3:

 

Wie werden die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen, zuerst zu impfenden Menschen, kontaktet bzw. angesprochen?

  • Gibt es hierfür bereits Listen?
  • Wie ist die Priorität, falls der Impfstoff mengenmäßig vorerst nicht ausreicht?

 

In einem zwischen Robert-Koch-Institut, Leopoldina und Deutschem Ethikrat abgestimmten Positionspapier wird eine Hierarchisierung verschiedener prioritär zu impfender Personengruppen vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich die STIKO-Empfehlung zu SARS-Cov-2-Impfungen an dieser Hierarchisierung orientieren wird. Nach derzeitigem Stand hat der Rhein-Kreis Neuss nicht über die Priorisierung zu entscheiden, da mit einer landesweit einheitlichen Vorgabe durch das Land zu rechnen ist.

 

Gemäß des Positionspapiers sind

 

  1. zunächst vulnerable Personengruppen zu impfen, gefolgt von
  2. Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens mit einem besonderen Expositionsrisiko (insbesondere medizinisch-pflegerisches Personal) sowie
  3. Personen, die der kritischen Infrastruktur zugerechnet werden.