Stand: Dezember 2020/Januar 2021
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Strukturwandel
1.1
Wirtschaftsraumanalyse
Rhein-Kreis Neuss im Kontext des Strukturwandels
Mit der Bearbeitung des Projektes Wirtschaftsraumanalyse Rhein-Kreis
Neuss im Kontext des Strukturwandels wurde die ETR Economic Trends Research Gbr
in Kooperation mit der scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
beauftragt. Am 01.12.2020 wurde die Wirtschaftsraumanalyse offiziell mit einem
Projekt-Kick-off gestartet.
In der ersten Phase des Projektes wird von den beauftragten Unternehmen
eine sozioökonomische Untersuchung des Rhein-Kreis Neuss durchgeführt. Die
Ergebnisse sollen u. a. visuell in
Karten veranschaulicht werden. Die Bestandsanalyse Wirtschaftsraum, welche den
ersten thematischen Teil des Gesamtprojektes darstellt, soll, soweit es die
pandemische Lage zulässt, in einer öffentlichen Veranstaltung sowie zusätzlich
der politischen Ebene des Kreises vorgestellt werden.
Der zweite thematische Teil des Projektes, das Herausarbeiten von
Raumpotentialen und ersten Entwicklungsleitbildern, soll gemeinsam mit den
Kommunen des Kreises in der zweiten Jahreshälfte 2021 bearbeitet werden.
Des Weiteren ist vorgesehen, eine Bürgerbeteiligung parallel zum
Erarbeitungsprozess des Projektes durchzuführen. Dies soll hauptsächlich online
geschehen. Als Startpunkt des Bürgerbeteiligungsprozesses bietet sich der
Zeitraum nach der Erstellung der sozioökonomischen Bestandsanalyse an.
2. Braunkohlenplanung
2.1. Sitzung
des Braunkohlenausschusses
Am 14. Dezember 2020 fand im Ratssaal der Stadt Köln die 159. Sitzung des
Braunkohlenausschusses statt. Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Stellungnahme zur Leitentscheidung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie hatte am 08. Oktober 2020 den Entwurf einer neuen
Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier vorgestellt. Damit
übersetzte die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten
das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und
schaffte den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den Rheinischen
Tagebauen.
Bürgerinnen und Bürger, Städte und
Gemeinden, Kreise und alle Interessierten konnten über ein öffentliches
Online-Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Leitentscheidung Stellung nehmen.
Zur Sitzung des Braunkohlenausschusses
wurde die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln dem Braunkohlenausschuss zur
Kenntnis gegeben.
Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner
Sitzung am 17.12.2020 ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben (siehe hierzu
Berichterstattung zur Regionalarbeit).
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung
des Braunkohlenausschusses war das Monitoring Garzweiler II. Die
Bezirksregierung legte den Jahresbericht 2019 zum Monitoring Garzweiler II vor.
Diese enthält die zusammenfassenden Berichte aus den sechs Facharbeitsgruppen
über die Erreichung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Ziele, wie sie
im Braunkohlenplan festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Ziele ist
Voraussetzung für den weiteren Betrieb des Braunkohlentagebaus.
Zusammenfassend kommt der Bericht zu dem
Ergebnis, dass auch im Jahr 2019 durch den Braunkohlentagebau Garzweiler II
keine unerwarteten Auswirkungen aufgetreten sind und die vorauslaufenden
Gegenmaßnahmen zur Minimierung des Stoffaustrags und der Abraumkippe, wie die
Abraumkalkung vereinbarungsgemäß durchgeführt worden sind.
Die Umsiedlungsbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalens, Frau Margarete Kranz, stellte in einem weiteren Tagesordnungspunkt den Tätigkeits- und Erfahrungsbericht für den Zeitraum 01. April 2019 - 31. März 2020 vor.
Die Berichte wurden durch den Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genommen.
3. Energiewirtschaft
3.1 Netzausbau-Monitoring: 3. Quartal 2020
Die Bundesnetzagentur hat das Netzausbau-Monitoring für das 3. Quartal 2020 veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur informiert hierin über die aktuellen Planungs- und Baufortschritte von Leitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Dazu gehören die Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz sowie aus dem Energieleitungsausbaugesetz und die Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks.
Der Bericht kann unter www.netzausbau.de/vorhaben eingesehen werden.