Sachverhalt:
In
der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 08.10.2020 hatte die
Verwaltung ausführlich zum damaligen Verfahrensstand berichtet und
perspektivisch angekündigt, bis zum Jahresende 2020 die akribisch überarbeitete
Synopse der Bezirksregierung Düsseldorf zur Vorbereitung auf den vorgesehenen
Erörterungstermin vorlegen zu wollen.
Im
Anschluss an eine weitere Phase intensivster Bearbeitung konnte die fünf
Aktenordner umfassende Synopse mit einem Umfang von insgesamt ca. 2.700 Seiten,
in der der Kreis als Vorhabenträger zu jeder einzelnen der mehr als 150
Einwendungen erneut detailliert und fachlich fundiert Stellung nimmt, unter
enger operativer Einbindung einer spezialisierten Verwaltungsrechtskanzlei und
weiterer Sachverständiger schließlich am 28. Dezember letzten Jahres der
Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde in Düsseldorf übergeben werden.
Die
Verwaltung hält unverändert an ihrer Auffassung fest, dass es vom weiteren
Verfahrensablauf nunmehr geboten ist, alsbald einen Erörterungstermin mit den
beteiligten Einwendern anzuberaumen.
Unabhängig
von diesem Verfahrensstand fand am 15. Januar eine vom Wirtschafts- und
Verkehrsministerium des Landes initiierte Videokonferenz unter Beteiligung der
beiden Landesministerien, der Bezirksregierung, der Stadt Dormagen, des
Investors sowie des Rhein-Kreises statt. Im Vordergrund dieser informellen
Veranstaltung standen Fragen zum weiteren Fortgang des
Planfeststellungsverfahrens sowie zu den wechselseitigen
Abstimmungserfordernissen.
Aktuell
liegt der Regierungspräsidentin ein Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 14.01.2021 auf kommunalaufsichtsrechtliche Prüfung der Vergabe der
kreisseits beauftragten Rechtsberatungsleistungen vor. Die Thematik war bereits
Gegenstand der Erörterung im Kreistag am 16.12.2020 zu TOP 24.3.