Beschlussempfehlung:
Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßen- und
Radwegeneubauprogramm 2022 bis 2026 für den Ausbau der Kreisstraßen und Radwege
als Anweisung zur Kenntnis.
Die
abschließende Beschlussfassung obliegt dem Kreisausschuss.
Sachverhalt:
Das
Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2022 – 2026 besteht aus 12 Maßnahmen mit
einem Investitionsbedarf von ca. 53,06 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,92 Mio. EUR. Die 12 Maßnahmen
bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2022 - 2026 eingeplant sind.
Alle
aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine
verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist
nicht möglich.
Nichtsdestotrotz
ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck
verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes
Baurecht“ zu schaffen.
Hiervon
ist insbesondere das große Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath betroffen. Für die Maßnahme liegt das zwingend
erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die
Bezuschussung noch nicht vor. Das Planfeststellungsverfahren ist allerdings weit
fortgeschritten. Alle weiteren Details sind den Ausführungen in TOP 7 zu
entnehmen.
Anhang:
Der
Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um
fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten
Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um
Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer
Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.