Betreff
COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
013/0217/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss

Über die aktuellen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten in einem wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der in dem Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.

 

Über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel ist es deutschlandweit in vielen Gesundheitsämtern zu einem Meldestau gekommen, da diese nicht oder nur in geringem Umfang besetzt waren und/oder nur wenig getestet wurde. Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss war an allen Feiertagen ausreichend besetzt, so dass es zu keinem Rückstand gekommen ist. Der Meldestau in vielen anderen Gesundheitsämtern hatte zwischenzeitlich dazu geführt, dass die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss im Gegensatz zu anderen Regionen nicht gefallen ist und über dem landesweiten Durchschnitt lag. Nachdem sich dies im Verlauf des Januars wieder ausgeglichen hat, lag der Inzidenzwert im Rhein-Kreis Neuss wieder unter dem Wert des Landes.

 

Die Zahl der COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen Intensivstationen ist auf einem hohen Niveau, aber zuletzt leicht rückläufig. Aktuell sind die Krankenhaus- und Intensivkapazitäten ausreichend. Zur Unterstützung der Krankenhäuser hat der Rhein-Kreis Neuss in Abstimmung mit diesen die bereits im Frühjahr bewährte Zentrale Patientensteuerung wieder aufgenommen.

 

 

Personelle Situation

Im Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche im 2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Insgesamt sind dort inkl. der Corona-Hotline bis zu 350 Personen tätig.

 

Unterstützt wird das Gesundheitsamt weiter durch 45 Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der Hilfeleistungsantrag bis zum 19. Februar befristet. Der Kreis hat eine weitere Verlängerung beantragt. Am 15. Januar hat ein Wechsel des eingesetzten Kontingentes stattgefunden. 45 Soldaten und Zivil-Mitarbeiter, die seit Anfang November in der Kreisverwaltung tätig waren, wurden von 45 Kolleginnen und Kollegen ebenfalls vom Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Köln abgelöst. Der Übergang und die Einarbeitung der neuen Kräfte haben reibungslos funktioniert.

 

Testzentrum Grevenbroich

Nach einem Brand konnten die Räumlichkeiten des Auerbachhauses nicht mehr genutzt werden. Neuer Standort für das Testzentrum ist seit dem 10. Dezember der Multifunktionsraum des Neubaus am TuS-Stadion an der Schloßstraße in Grevenbroich. Hier konnte weiter ein zentral gelegener und gut erreichbarer Standort mit ausreichend Parkmöglichkeiten gefunden werden.

 

Betreiber des Testzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Der Rhein-Kreis Neuss koordiniert die Termine und stattet das Testzentrum unter anderem mit der notwendigen Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel aus. Die Stadt Grevenbroich stellt die Räumlichkeiten.

 

Corona-Schutzimpfungen

Die Impfungen gegen das Corona-Virus haben am Sonntag, 27. Dezember im Rhein-Kreis Neuss in Altenpflegeeinrichtungen durch mobile Impfteams in Verantwortung der kassenärztlichen Vereinigung begonnen. Am 18. Januar starteten auch die Impfungen von Personal in kritischen Bereichen der Krankenhäuser. Hier wurden die Impfungen durch die Krankenhäuser selber organisiert. Ab dem 8. Februar beginnen in den Impfzentren auch die Impfungen für Menschen, die bis zum 31. Januar 2021 das 80. Lebensjahr vollendet haben sowie für Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der ambulanten Pflege. Die Festlegung der Reihenfolge erfolgt durch das Land auf Grundlage der Impfverordnung des Bundes.

 

Insgesamt 5.914 Personen haben im Kreis bislang eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten (Stand: 23. Januar). Bis Ende Januar sind zudem noch 36 Erst- und 1.787 Zweitimpfungen fest terminiert. Bei allen Personen, die bislang nur eine Erstimpfung erhalten haben, ist sichergestellt, dass auch Impfstoff für die zweite Impfung vorhanden ist.

 

Die bislang erfolgten Impfungen verteilen sich dabei auf folgende Personenkreise:

Bewohner in Pflegeeinrichtungen: 2.710
Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen: 2.216
Impfärzte: 58
Mitarbeiter Impfteam: 64
Medizinische Fachangestellte: 34
Pharmazeutische Fachangestellte: 6
Mitarbeiter Rettungsdienst: 240
Mitarbeiter Testcenter: 30
Polizei: 1
Mitarbeiter im Rheinland Klinikum geimpft: 390
Mitarbeiter im Johanna-Etienne-Krankenhaus geimpft: 96
Mitarbeiter Krankenhaus bei Impfungen im Pflegeheim: 69

 

In den Fällen, in denen bei mobilen Impfungen nach der Impfung aller impfbereiten Bewohner und Mitarbeiter noch nicht alle Impfdosen verbraucht waren, wurden diese ausschließlich Personenverabreicht, die in der Impfverordnung des Bundes ebenfalls in der höchsten Priorität eingestuft sind. Um sicherzustellen dass immer kurzfristig ausreichend Personen erreicht werden, haben u.a. die Organisationen des Rettungsdienstes entsprechende Telefonlisten erstellt. Hierdurch wurde erreicht, dass bislang alle verfügbaren Impfdosen genutzt werden konnten.

 

Nach Vorgaben des Landes ist je Kreis oder kreisfreier Stadt ein Impfzentrum eingerichtet worden. Das Impfzentrum des Rhein-Kreis Neuss ist in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik eingerichtet und betriebsbereit. Zur Vorbereitung wurden Probeläufe bereits absolviert.

 

In dem Impfzentrum des Kreises sind 8 Impfstraßen eingerichtet. Bei stündlich 12 Impfungen je Impfstraße und einer Betriebszeit von 8 – 20 Uhr hat dieses eine Kapazität von knapp 1.200 Impfungen täglich. Hinzu kommen die mobilen Impfungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Die Planungen von Bund und Land sehen auch vor, die Impfungen auf die Hausärzte auszuweiten, sobald breite Bevölkerungsschichten geimpft werden können und ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Mit den Impfungen in den Impfzentren soll landesweit am 8. Februar begonnen werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Menge an Impfstoff wird die Kapazität zu Beginn nicht vollständig ausgelastet.

 

Die Turnhalle am BTI Neuss-Hammfeld ist in der Katastrophenschutzplanung des Kreises als Impfzentrum vorgesehen. Zudem ist diese zentral gelegen, gut erreichbar und war – insbesondere mit Blick auf die kurze Vorbereitungszeit seit der Aufforderung zur Einrichtung durch das Land – unmittelbar verfügbar.

 

Die organisatorische Verantwortung für die Impfzentren liegt nach den Vorgaben des Landes bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die medizinische bei der kassenärztlichen Vereinigung. Die kassenärztliche Vereinigung trägt auch die Verantwortung für die mobilen Impfteams. Zu Beginn war die Kassenärztliche Vereinigung auch für die Bestellungen des Impfstoffes für die mobilen Impfteams und Krankenhäuser zuständig. Seit dem 15. Januar hat dies der Rhein-Kreis Neuss übernommen, für die Bestellungen in den Impfzentren ist er seit Beginn zuständig. Die Hilfsorganisationen sind zur Unterstützung bei den Impfungen eingebunden. Leiterin des Impfzentrums ist Barbara Edelhagen, Leiterin der Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises. Sie wird vertreten von Carsten Paetau aus dem Kreis-Sozialamt.

 

In den Impfzentren erfolgt keine Lagerung des Impfstoffes. Dieser wird durch das Land täglich in der Anzahl geliefert, die auch für die Impfungen benötigt wird. Hier erfolgt eine vorherige Anmeldung der benötigten Impfdosen durch die Kreise und kreisfreien Städte. Der Impfstoff der Firmen Biontech/Pfizer wird tiefgekühlt angeliefert und dann in dem Impfzentrum für die Impfung aufbereitet. Da dieser in aufbereiteter Form nicht transportfähig ist, erfolgt die Aufbereitung bei mobilen Impfungen in den jeweiligen Einrichtungen.

 

Vom 19. – 23. Januar hat die Kreisverwaltung knapp 34.000 Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Impfung gegen das Corona-Virus verschickt. Angeschrieben wurden Bürger, die 80 Jahre oder älter sind. Die Schreiben liegen als Anlage bei.

 

Eine Anmeldung zur Impfung ist ab dem 25. Januar über die Internetseite www.116117.de oder per Telefon unter 0800/11 61 17 01 möglich. Bei weiteren Fragen können sich Impfinteressierte auch an die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes wenden. Unter der Rufnummer 02181/601-7777 ist diese montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 18 Uhr erreichbar. Die Einladungsschreiben sind in dem modernen Druckzentrum der Kreisverwaltung in Grevenbroich automatisch gedruckt, gefaltet und kuvertiert worden.

 

Für die Terminvereinbarung in den Impfzentren ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Diese hat hierfür ein entsprechend leistungsfähiges zentrales Call-Center mit 1.200 Mitarbeitern eingerichtet.

 

Die Terminabsprachen für die Impfungen der Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie der ambulanten Pflege erfolgt über die Hilfsorganisationen sowie die Pflegedienstleister.

 

Der Bund übernimmt die Kosten der Impfstoffe, das Land trägt die Kosten der Spritzen und Kanülen. Die Kosten der Impfzentren werden den Kreisen und kreisfreien Städten ebenfalls durch das Land erstattet.

 

Wer über einen Berechtigungsausweis für den Behindertenfahrdienst des Rhein-Kreises Neuss verfügt, kann diesen Fahrdienst nutzen. Die Fahrt zum Impfen wird dabei nicht auf das persönliche Kontingent der Berechtigten angerechnet.

 

Um darüber hinaus alle Impfberechtigte niederschwellig bei der Fahrt zum Impfzentrum zu unterstützen, hat der Kreis mit allen Taxi-Zentralen im Kreisgebiet günstige Pauschaltarife für die Fahrt zum Impfzentrum vereinbart. Die Preise umfassen Hin- und Rückfahrt sowie auch die Wartezeit vor Ort.

 

Impfkampagne

Zur Erhöhung der Impfbereitschaft im Rhein-Kreis Neuss bereitet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine crossmedialen Kampagne unter dem Titel „Rhein-Kreis Neuss krempelt die #Ärmelhoch“ vor. Diese ist dabei bewusst an die bundesweite Kampagne „Deutschland krempelt die #Ärmelhoch“ angelehnt. Geplant sind Social-Media-Videos, Anzeigen und Radiospots.

 

Mit der Kampagne soll auf emotionaler und örtlich personalisierter Ebene in positiv besetzen Aussagen für den Mehrwert der Corona-Schutzimpfung geworben werden. Hierzu sollen Bürger aus unterschiedlichen Bereichen aus dem Rhein-Kreis Neuss erläutern, warum sie sich impfen lassen und worauf sie sich besonders freuen, wenn Dank einer hohen Impfquote wieder ein vor der Pandemie gewohnter Alltag möglich ist. Zu Wort kommen soll ein Querschnitt der Menschen, die besonders von den Einschränkungen der Pandemie betroffen sind.

 

Da der Impfstoff zu unterschiedlichen Zeitpunkt für verschiedene Teile der Bevölkerung verfügbar ist, wird in der Kampagne jeweils ein Schwerpunkt auf die aktuell impfberechtigte Personengruppe gelegt. Multiplikatoren aus den Bereichen ausgewählt werden, für die der Impfstoff aktuell verfügbar ist.

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Budget der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei werden Anzeigen und Social-Media-Videos größtenteils mit eigenen Personalressourcen und ohne Einbindung einer externen Agentur erstellt.

 

Pflegeeinrichtungen

Zum besonderen Schutz von Bewohnern und Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen hat die WTG-Behörde des Rhein-Kreis Neuss die Einrichtungen schon vor einer diesbezüglichen landesweiten Regelung dazu verpflichtet, dass Mitarbeiter im Kontakt mit Bewohnern durchgehend FFP2-Masken ohne Ausatemventil tragen müssen. Zudem müssen POC-Testungen auch regelmäßig bei Mitarbeitern durchgeführt werden. Hierbei werden die Einrichtungen durch Mitarbeiter der Bundeswehr unterstützt.

 

Sobald einzelne Infektionen auftreten, wird in den Einrichtungen durch mobile Testteams konsequent allen Bewohnern und Mitarbeitern ein PCR-Test angeboten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt Pflegeeinrichtungen bei der Suche nach Personal, das Corona-Schnelltests vornehmen kann. Dazu wurde das Internet-Portal ergänzt, über das sich Freiwillige mit medizinischer oder pflegerischer Vorbildung melden können (www.rkn.nrw/ehrenamt). Die Daten von Personen, die sich über das Portal melden, werden an die einzelnen Einrichtungen weitergegeben. Diese nehmen dann Kontakt zu den Helfern auf. Der Rhein-Kreis Neuss bietet für die Helferinnen und Helfer dann eine erforderliche Schulung zur Anwendung der sogenannten PoC-Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durch.