Sachverhalt:
Kreissozialamt / 50
Der Rhein-Kreis
Neuss bzw. das Kreissozialamt (Amt 50) ist örtlicher Träger der Sozialhilfe
und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen Ausgabevolumen von über 36,3
Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die meist über 65
Jahre alt sind, der Lebensunterhalt gesichert und Hilfe in besonderen
Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im Kreishaus Grevenbroich wird von Frau
Anja Moll geleitet.
Die Wahrnehmung
der Sozialhilfe erfolgt zum Teil per Delegation durch die kreisangehörigen
Städte und der Gemeinde; hier werden Anträge auf Leistungen bei
wirtschaftlicher Not entgegengenommen und im Auftrag des Kreises bearbeitet. Alle
damit verbundenen zentralen Aufgaben, beispielsweise die Bearbeitung der
Widersprüche und die Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen im
Kreissozialamt in der Verantwortung der Produktgruppe 50.1.
Hilfen, die
unmittelbar vom Kreissozialamt und hier von der Produktgruppe 50.2 bearbeitet werden, sind insbesondere die
Leistungen, die bei einer Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung erforderlich
werden (Heimpflege), sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung. Nach der letzten Zuständigkeitsänderung durch die Umsetzung der 3.
Stufe des BTHG zum 01.01.2020 sind dies vorrangig alle Hilfen für Kinder und
Jugendliche ab Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, sowie
Folgeleistungen der Frühförderung für Kinder bis zum Schulalter (Delegation
durch den LVR). Die Leistungsanträge für Leistungen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neuss werden
aufgrund Delegation unmittelbar von der Stadt Neuss bearbeitet.
Als kommunaler
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss mit der
Umsetzung des SGB II im Jobcenter beauftragt. Hier werden für erwerbsfähige
Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in über 15.000 Bedarfsgemeinschaften
Mittel für die Unterkunfts- und Heizungskosten bereitgestellt. Das
Kreissozialamt hat für diese Leistungen im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 98,5
Mio. € bereitgestellt und nimmt als Schnittstelle zum Jobcenter koordinierende
und lenkende Aufgaben wahr.
Mitarbeiter des
Kreissozialamtes sind in der Fürsorgestelle für Schwerbehinderte / Produktgruppe
50.3 tätig - bei Kündigungsschutzverfahren, beim Behindertenfahrdienst und
bei der Verwaltung der Ausgleichsabgabe, mit der behindertengerechte
Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen gefördert werden. Weitere
Aufgabenbereiche dieser Produktgruppe sind die Ausbildungsförderung für Schüler
(BAföG), die Überprüfung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie
die Altenhilfe, mit der Durchführung des beliebten
Seniorenkulturprogramms. Die WTG-Behörde, ehemals Heimaufsicht, überwacht
alle stationären und teilstationären Einrichtungen, sowie anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften. Es befinden sich allein 46 Altenpflegeheime mit weit über
3.900 Plätzen im Kreisgebiet. Zur Qualifizierung und Information in der
Altenhilfe werden für das Pflegepersonal Seminare angeboten. Über die Arbeit
der Heimaufsicht wird regelmäßig im Ausschuss für Soziales und Wohnen des
Kreistages berichtet.
Das Kreissozialamt ist auch
für weitere Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig.
So ist das Verfahren zur
Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung), die Feststellung der
gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Aufgabe des Kreises. Sie wird durch die Schwerbehindertenstelle,
Produktgruppe 50.4, wahrgenommen.
Die Verbände der
Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss werden in besonderer Weise
finanziell
gefördert. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die
umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote
beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Integration von Zuwanderern
und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen. Im Rahmen der Sozialplanung
und Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Kreissozialamt mit
aktuellem Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen
Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche, moderne kommunale
Seniorenpolitik ermöglichen.
Das Kommunale Integrationszentrum Rhein-Kreis
Neuss (KI) bildet die Produktgruppe 50.5.
Das KI ist 2013 aus der beim Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss angesiedelten
Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus
Zuwandererfamilien (RAA) und dem beim Sozialamt angesiedelten Sachgebiet der
Integrationsförderung hervorgegangen und ist auf Kreisebene zuständig für die
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Im KI arbeitet abgeordnetes
Lehrpersonal des Landes NRW im Rahmen einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung eng
mit kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen, um z.B. einen
möglichst reibungslosen Schuleinstieg von zugewanderten schulpflichtigen
Kindern und Jugendlichen in das bestehende Schulsystem zu ermöglichen
(Seiteneinsteigerberatung), die durchgängige sprachliche Bildung und die
Mehrsprachigkeit zu fördern und den Übergang von der Schule in den Beruf für
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erleichtern. Darüber
hinaus möchte das KI die Integrationsförderung
der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss unterstützen, koordinieren und
vernetzen, Rassismus und Extremismus entgegenwirken und die Demokratiebildung
und interkulturelle Schulentwicklung fördern. Weitere Aufgaben ergeben sich im Rahmen
der vom KI geleisteten Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsarbeit und
der vom Land kontinuierlich fortgeschriebenen Integrationspolitik.
Nachfolgend
werden die Produktgruppen (Abteilungen) des Kreissozialamtes mit ihren
Kernaufgaben, Kennzahlen und den Leitungskräften vorgestellt:
- Amtsleiterin
Anja Moll
- 5
Produktgruppen
- 91
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Produktgruppe
50.1
Bereich
„Leistungen nach dem SGB XII“
- Verantwortlicher: Herr Carsten Paetau, Tel.: 02181 601 5010
- Leistung: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
- Leistungsarten: Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe zur
Pflege,
sonstige Hilfen
- Rechtsgrundlage: SGB XII
- Durchführung: Wahrnehmung durch kreisangehörige Städte und
Gemeinde aufgrund
Delegationssatzung, Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis
- Personenkreis: nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
- Altersstruktur: meist über 65-jährige
- Leistungshöhe: Regelsätze + Unterkunft + Heizung
- Kostentragung: Bund (Grusi) seit 2014 zu 100%; sonst Kreis (HzL)
- Gesamtvolumen: Einnahmen 36,9 Mio. € (HH-Ansatz 2021)
Ausgaben 48,9 Mio. € (HH-Ansatz 2021)
- Mitarbeiter: 11
Bereich
„Leistungen nach dem SGB II“
- Verantwortlicher: Herr Carsten Paetau, Tel.: 02181 601 5010
- Leistung: Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Leistungsarten: Kosten der Unterkunft, einmalige Leistungen,
Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Rechtsgrundlage: SGB II
- Durchführung: Wahrnehmung durch Jobcenter aufgrund Vertrag,
Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis
- Personenkreis: erwerbsfähige Hilfebedürftige und Angehörige
- Altersstruktur: zwischen 15 und 65 Jahren
- Leistungshöhe: Unterkunft + Heizung
- Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss
- Leistungsfälle: 15.101 Bedarfsgemeinschaften (09/2020)
- Gesamtvolumen: Einnahmen 71,4 Mio. € (HH-Ansatz 2021)
Ausgaben 98,5 Mio. € (HH-Ansatz 2021)
- weitere Infos auch im Jobcenter-Report unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de
Bereich
„Förderung der Wohlfahrtspflege“
- Leistungsarten: Zuschüsse an die Verbände der freien
Wohlfahrtspflege
u. a. (z. B. allgemeine Sozialarbeit, Schuldnerberatung,
Integration von Zuwanderern, Seniorenberatung)
- Rechtsgrundlage: SGB II und SGB XII
- Leistungsinhalt: Finanzierung von allgemeinen und speziellen
Beratungs- und
Betreuungsdiensten im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge
(Projektförderung und institutionelle Förderung)
- Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss
- Gesamtvolumen: ~ 2,38 Mio. € (HH-Ansatz 2021)
- Ansprechpartner: Frau Anja Moll, Tel.: 02181 601 5000
Produktgruppe
50.2
Bereich Heimpflege incl.
Pflegewohngeld, Grundsicherung
·
Verantwortliche: Frau Ursula Liese, Tel: 02181 601 5002
·
Leistungsarten:
stationäre Pflege, Pflegewohngeld,
Grundsicherung in Einrichtungen
·
Rechtsgrundlage: SGB XII (7. und 4. Kapitel), APG NRW
(Landespflegegesetz)
·
Personenkreis: Bewohner von Pflegeeinrichtungen
·
Altersstruktur: überwiegend über 65 Jahre
·
Kostenträger: Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsverband
Rheinland
·
Leistungsfälle: Pflegewohngeld: 2.225
(im
Jahr 2020) stationäre Pflege: 2.304
Grundsicherung: 325
·
Gesamtvolumen
(2020)
- Pflegewohngeld: Ausgaben 10,9
Mio. €
- stat. Pflege: Ausgaben 16,3 Mio. €
- Heimpflege: Einnahmen 0,9 Mio. €
- Grundsicherung: Ausgaben 1 Mio. €
- Leistungen für Landschaftsverband:
Ausgaben 5,4 Mio. €
Einnahmen 358.000 €
·
Mitarbeiter: 21
Bereich Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung
·
Verantwortliche: Frau Ursula Liese, Tel: 02181 601 5002
·
Leistungsarten:
überwiegend Teilhabe an Bildung,
soziale Teilhabe, heilpädagogische Maßnahmen, Frühförderung
·
Rechtsgrundlage: SGB IX, Teil 2
·
Personenkreis: Menschen
mit wesentlicher Teilhabeeinschränkung
·
Altersstruktur: Kinder und Jugendliche ab Einschulung
bis zur Vollendung der
Schulausbildung
·
Leistungshöhe: individuell nach Maßnahme und Umfang
·
Leistungsfälle: ca. 1000 Fälle (incl. Schulpool, incl.
Stadt Neuss)
·
Kostenträger: Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsverband
Rheinland
·
Gesamtvolumen
(2020)
Ausgaben: 4,49 Mio. € (2020) + 3,55 Mio. € für Stadt Neuss
·
Weitere
Aufgaben: weitere Rehaleistungen bei
Zuständigkeitsklärungen, Koordination bei Kostenerstattungen, SodEG
·
Mitarbeiter: 5
Produktgruppe 50.3
Schwerbehindertenrecht (Fürsorgestelle),
Heimaufsicht, Altenhilfe,
Behindertenfahrdienst
·
Verantwortlicher:
Herr Christian Böhme, Tel.: 02181 601 5036
·
Produkt/Rechtsgrundlage
·
Ausgleichsabgabe
(SGB IX) 98 Fälle 351.000 € Mittel LVR (2020)
·
Behindertenfahrdienst
(freiwillig) 2.625 Fahrten 92.000 € Kreismittel (2020)
·
Kündigungsschutzverfahren
(SGB IX) 43 (2020)
·
Schwerbehindertenangelegenheiten
78 Betriebsbesuche und rd. 215 Beratungen
·
Investitionskostenförderung
für ambulante Pflegedienste (PfG NW) 66 1,44 Mio. € Kreismittel
·
Investitionskostenförderung
für Tagespflege 928 Personen 385.000 € und
Kurzzeitpflege 1.250 Personen 537.000 €
Kreismittel
·
Heimaufsicht
(WTG) 74 Einrichtungen / 4.340 Plätze;
davon 46 Altenpflegeheime mit 3.973
Plätzen
·
Seniorenkulturprogramm
(freiwillig) 3 Veranstaltungen 15.000 € Kreismittel
·
Mitarbeiter:
8
Ausbildungsförderung
·
Verantwortlicher:
Herr Christian Böhme, Tel.: 02181 601 5036
·
Leistungsarten:
Ausbildungsförderung
·
Rechtsgrundlage:
BAföG
·
Personenkreis:
Absolventen von
o
Berufsfachschulen,
o
Fach-
und Fachoberschulen,
o
Abendschulen,
o
Friedrich-Spee-Kolleg
in Neuss
o
weiterführenden,
allgemein bildenden Schulen ab Kl. 10 unter bestimmten Voraussetzungen
·
Altersstruktur:
zwischen 16 und 30 Jahren im Regelfall
·
Kostentragung:
Bund
·
Leistungsfälle:
ca. 1.400 pro Jahr
·
Gesamtvolumen:
ca. 4,575 Mio. €
·
Mitarbeiter:
5
Produktgruppe 50.4 –
Schwerbehindertenstelle
·
Verantwortliche:
Frau Brigitte Carl-Hosse, Tel.: 02181 601 5071
·
Verfahren
zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung)
·
Feststellung
der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von
·
Nachteilsausgleichen
(Merkzeichen)
·
Ausstellung des
Schwerbehindertenausweises
Antragszahlen 2019/2020
|
2019 |
2020 |
Erstanträge |
4932 |
4359 |
Änderungsanträge |
5814 |
5102 |
Widersprüche |
2542 |
2171 |
Nachprüfungen |
2542 |
2540 |
Klagen |
299 |
243 |
- Mitarbeiter:
27
- Telefon
Servicestelle: 02181 601-5800
- Telefax:
02181 601-5899
- Email: schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Das Kommunale
Integrationszentrum ist organisatorisch als Produktgruppe 50.5 dem Sozialamt
zugeordnet.
- Verantwortliche: Frau Ulrike Weyerstraß, Tel.: 02181
601 5062
- Leistungsarten: Integration von Migranten
- Rechtsgrundlagen: Zuwanderungsgesetz (ZuwG), Teilhabe-
und Integrationsgesetz
(TIntG) NRW - Personenkreis: - Menschen mit Migrationshintergrund
- Aufnahmegesellschaft und -institutionen
- Interessenvertretungen der Migranten
- Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Jugendmigrationsdienst
- kreisangehörige Städte und Gemeinde
- sonstige Akteure der Integrationsarbeit - Förderungshöhe: Kreiszuschuss Integration an die
Wohlfahrtsverbände 250.000 €
- Kostentragung: Land NRW über
KI-Festbetragsförderung:
Förderhöhe Personalkosten in 2020: 265.000 € (ohne LK)
- fünf vom Land abgeordnete Lehrkräfte (LK) (4 VZÄ)
- grundständige KI-Förderung für zurzeit:
drei sozialwissenschaftliche Fachkräfte (2,5 VZÄ),
eine Verwaltungsfachkraft (Leitung),
eine Verwaltungsassistenzkraft (0,5 VZÄ)
- KOMM-AN-Projektförderung des Landes:
zwei Fachkräfte (1,0 VZÄ)
Bund (BMFSFJ):
- Fördermittel „Demokratie leben – Partnerschaften für
Demokratie“
Einsatz RKN: 0,5 VZÄ
Bund (BMBF):
- Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“,
zwei Bildungskoordinatorinnen (2,0 VZÄ)
- Mitarbeiter/innen:
14
61.4 Wohnraumförderung und
Wohnungsbindung
Gesetzliche
Grundlagen: u.a.
-
Wohnraumförderungs-
und Nutzungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
-
Wohnraumförderungsbestimmungen
NRW
-
Wohnraumnutzungsbestimmungen
Wohnraumförderung
Zuständigkeit für die Städte des Rhein-Kreises und der Gemeinde
Rommerskirchen
Förderung:
-
Neubau
und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
-
Neubau
von preisgebundenen Mietwohnungen (Bezug mit Wohnberechtigungsschein)
-
Neubau
von Wohnheimen für schwerbehinderte Menschen und Studenten
-
Modernisierung
von Wohnraum (Eigenheim und Mietwohnungen)
-
Bauliche
Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen
Wohnungsbindung
Zuständigkeit für öffentlich geförderte Wohnung in der Stadt
Grevenbroich und Rommerskirchen
-
Erteilung
von Wohnberechtigungsscheinen
-
Mietpreis-
und Belegungskontrolle der geförderten Objekte
-
Überwachung
der Instandhaltung der geförderten Objekte
-
Aufstellung
von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Wohnungsbau
Der Rhein-Kreis Neuss ist dank seiner guten
Infrastruktur, des hohen Freizeitwertes und der Lage im Herzen des Rheinlandes
ein bei Familien ebenso wie bei Paaren und Alleinstehenden aller Altersklassen
beliebter Wohnstandort. Dies macht ihn zu einem Zuzugsgebiet und führt zu einem
für die kommenden Jahre prognostizierten deutlichen Bevölkerungswachstum.
Um den Bedarf an Wohnraum bis 2030 –
insbesondere im preisgünstigen Segment – zu quantifizieren hat der Rhein-Kreis
Neuss in 2017 InWIS mit der Erstellung einer Wohnungsbedarfsanalyse beauftragt.
In der gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen erarbeiteten Studie wird der
Wohnungsbedarf bis auf Quartierebene heruntergebrochen und zudem auch
spezifiziert. Die Analyse war seitdem für die Städte und die Gemeinde sowie
auch private Akteure am Wohnungsmarkt eine wichtige Planungshilfe und soll in
2021 fortgeschrieben werden.
Ein Ergebnis der Wohnungsbedarfsanalyse war
auch, dass es im Kreisgebiet bis 2030 einen Bedarf von insgesamt 4.795
Wohneinheiten im öffentlich geförderten Preissegment gibt. Im Rhein-Kreis Neuss
gibt es lediglich in Neuss mit dem Neusser Bauverein einen kommunalen Akteur am
Wohnungsmarkt, mit dem die Stadt Einfluss auf die Entwicklung des
Wohnungsmarktes nehmen kann. Daneben gibt es mit der GWG Neuss, dem Bauverein
Grevenbroich, der Baugenossenschaft Dormagen sowie der Wohnungsbaugesellschaft
Kreis Viersen (für den Bereich der Stadt Meerbusch) vier Akteure, an denen
Kommunen beteiligt sind, aber keinen wesentlichen Einfluss auf die
Geschäftstätigkeit haben. Die Stadt Dormagen plant nach jetzigen Erkenntnissen
und anders als bislang gegenüber dem Kreis geäußert die Gründung einer eigenen
Wohnungsbaugesellschaft.
Um in allen Teilen des Kreises zur Deckung
des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum beizutragen, beabsichtigt der Kreis die
Gründung einer Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen
Wohnraum. Das Konzept hierfür wurde unter Einbeziehung des Verbandes für
Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen erarbeitet. Die Gesellschaft soll im
Auftrag öffentlicher und privater Grundstückseigentümer den Bau von gefördertem
und preisgünstigem Wohnraum sowohl für den Eigentumserwerb als auch zur Miete
koordinieren und die Wohnungsverwaltung der gebauten Objekte bündeln.