Betreff
Vorstellung Kreissozialamt / 50
Vorlage
50/0245/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Kreissozialamt / 50

Der Rhein-Kreis Neuss bzw. das Kreissozialamt (Amt 50) ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen Ausgabevolumen von über 36,3 Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die meist über 65 Jahre alt sind, der Lebensunterhalt gesichert und Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im Kreishaus Grevenbroich wird von Frau Anja Moll geleitet.

 

Die Wahrnehmung der Sozialhilfe erfolgt zum Teil per Delegation durch die kreisangehörigen Städte und der Gemeinde; hier werden Anträge auf Leistungen bei wirtschaftlicher Not entgegengenommen und im Auftrag des Kreises bearbeitet. Alle damit verbundenen zentralen Aufgaben, beispielsweise die Bearbeitung der Widersprüche und die Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen im Kreissozialamt in der Verantwortung der Produktgruppe 50.1.

Hilfen, die unmittelbar vom Kreissozialamt und hier von der Produktgruppe 50.2 bearbeitet werden, sind insbesondere die Leistungen, die bei einer Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung erforderlich werden (Heimpflege), sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Nach der letzten Zuständigkeitsänderung durch die Umsetzung der 3. Stufe des BTHG zum 01.01.2020 sind dies vorrangig alle Hilfen für Kinder und Jugendliche ab Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, sowie Folgeleistungen der Frühförderung für Kinder bis zum Schulalter (Delegation durch den LVR). Die Leistungsanträge für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neuss werden aufgrund Delegation unmittelbar von der Stadt Neuss bearbeitet.

Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss mit der Umsetzung des SGB II im Jobcenter beauftragt. Hier werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in über 15.000 Bedarfsgemeinschaften Mittel für die Unterkunfts- und Heizungskosten bereitgestellt. Das Kreissozialamt hat für diese Leistungen im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 98,5 Mio. € bereitgestellt und nimmt als Schnittstelle zum Jobcenter koordinierende und lenkende Aufgaben wahr.

 

Mitarbeiter des Kreissozialamtes sind in der Fürsorgestelle für Schwerbehinderte / Produktgruppe 50.3 tätig - bei Kündigungsschutzverfahren, beim Behindertenfahrdienst und bei der Verwaltung der Ausgleichsabgabe, mit der behindertengerechte Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen gefördert werden. Weitere Aufgabenbereiche dieser Produktgruppe sind die Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG), die Überprüfung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie die Altenhilfe, mit der Durchführung des beliebten Seniorenkulturprogramms. Die WTG-Behörde, ehemals Heimaufsicht, überwacht alle stationären und teilstationären Einrichtungen, sowie anbieterverantwortete Wohngemeinschaften. Es befinden sich allein 46 Altenpflegeheime mit weit über 3.900 Plätzen im Kreisgebiet. Zur Qualifizierung und Information in der Altenhilfe werden für das Pflegepersonal Seminare angeboten. Über die Arbeit der Heimaufsicht wird regelmäßig im Ausschuss für Soziales und Wohnen des Kreistages berichtet.

 

Das Kreissozialamt ist auch für weitere Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig.

So ist das Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung), die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises Aufgabe des Kreises. Sie wird durch die Schwerbehindertenstelle, Produktgruppe 50.4, wahrgenommen.

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss werden in besonderer Weise

finanziell gefördert. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Integration von Zuwanderern und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen. Im Rahmen der Sozialplanung und Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Kreissozialamt mit aktuellem Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche, moderne kommunale Seniorenpolitik ermöglichen.

 

Das Kommunale Integrationszentrum Rhein-Kreis Neuss (KI) bildet die Produktgruppe 50.5. Das KI ist 2013 aus der beim Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss angesiedelten Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und dem beim Sozialamt angesiedelten Sachgebiet der Integrationsförderung hervorgegangen und ist auf Kreisebene zuständig für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Im KI arbeitet abgeordnetes Lehrpersonal des Landes NRW im Rahmen einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung eng mit kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen, um z.B. einen möglichst reibungslosen Schuleinstieg von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in das bestehende Schulsystem zu ermöglichen (Seiteneinsteigerberatung), die durchgängige sprachliche Bildung und die Mehrsprachigkeit zu fördern und den Übergang von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erleichtern. Darüber hinaus  möchte das KI die Integrationsförderung der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss unterstützen, koordinieren und vernetzen, Rassismus und Extremismus entgegenwirken und die Demokratiebildung und interkulturelle Schulentwicklung fördern. Weitere Aufgaben ergeben sich im Rahmen der vom KI geleisteten Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsarbeit und der vom Land kontinuierlich fortgeschriebenen Integrationspolitik.

 

Nachfolgend werden die Produktgruppen (Abteilungen) des Kreissozialamtes mit ihren Kernaufgaben, Kennzahlen und den Leitungskräften vorgestellt:

 

- Amtsleiterin Anja Moll

- 5 Produktgruppen

- 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Produktgruppe 50.1

Bereich „Leistungen nach dem SGB XII“

  • Verantwortlicher: Herr Carsten Paetau, Tel.: 02181 601 5010
  • Leistung: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungsarten: Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege,

sonstige Hilfen

  • Rechtsgrundlage: SGB XII
  • Durchführung: Wahrnehmung durch kreisangehörige Städte und Gemeinde aufgrund

Delegationssatzung, Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis

  • Personenkreis: nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • Altersstruktur: meist über 65-jährige
  • Leistungshöhe: Regelsätze + Unterkunft + Heizung
  • Kostentragung: Bund (Grusi) seit 2014 zu 100%; sonst Kreis (HzL)
  • Gesamtvolumen: Einnahmen 36,9 Mio. € (HH-Ansatz 2021)

Ausgaben 48,9 Mio. € (HH-Ansatz 2021)

  • Mitarbeiter: 11

 

Bereich „Leistungen nach dem SGB II“

  • Verantwortlicher: Herr Carsten Paetau, Tel.: 02181 601 5010
  • Leistung: Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Leistungsarten: Kosten der Unterkunft, einmalige Leistungen,

Bildungs- und Teilhabeleistungen

  • Rechtsgrundlage: SGB II
  • Durchführung: Wahrnehmung durch Jobcenter aufgrund Vertrag,

Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis

  • Personenkreis: erwerbsfähige Hilfebedürftige und Angehörige
  • Altersstruktur: zwischen 15 und 65 Jahren
  • Leistungshöhe: Unterkunft + Heizung
  • Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss
  • Leistungsfälle: 15.101 Bedarfsgemeinschaften (09/2020)
  • Gesamtvolumen: Einnahmen 71,4 Mio. € (HH-Ansatz 2021)

Ausgaben 98,5 Mio. € (HH-Ansatz 2021)

 

Bereich „Förderung der Wohlfahrtspflege“

  • Leistungsarten: Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege

u. a. (z. B. allgemeine Sozialarbeit, Schuldnerberatung,

Integration von Zuwanderern, Seniorenberatung)

  • Rechtsgrundlage: SGB II und SGB XII
  • Leistungsinhalt: Finanzierung von allgemeinen und speziellen Beratungs- und

Betreuungsdiensten im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge

(Projektförderung und institutionelle Förderung)

  • Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss
  • Gesamtvolumen: ~ 2,38 Mio. € (HH-Ansatz 2021)
  • Ansprechpartner: Frau Anja Moll, Tel.: 02181 601 5000

 

Produktgruppe 50.2

Bereich Heimpflege incl. Pflegewohngeld, Grundsicherung

·         Verantwortliche:       Frau Ursula Liese, Tel: 02181 601 5002

·         Leistungsarten:         stationäre Pflege, Pflegewohngeld, Grundsicherung in Einrichtungen

·         Rechtsgrundlage:      SGB XII (7. und 4. Kapitel), APG NRW (Landespflegegesetz)

·         Personenkreis:         Bewohner von Pflegeeinrichtungen

·         Altersstruktur:          überwiegend über 65 Jahre

·         Kostenträger:           Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsverband Rheinland

·         Leistungsfälle:          Pflegewohngeld:       2.225

(im Jahr 2020)         stationäre Pflege:      2.304
Grundsicherung:        325

·         Gesamtvolumen (2020)
- Pflegewohngeld:           Ausgaben      10,9 Mio. €
- stat. Pflege:                Ausgaben      16,3 Mio. €
- Heimpflege:                Einnahmen     0,9 Mio. €
- Grundsicherung:           Ausgaben      1 Mio. €
- Leistungen für Landschaftsverband:
                        Ausgaben      5,4 Mio. €
                        Einnahmen     358.000 €

·         Mitarbeiter:              21

 

Bereich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

·         Verantwortliche:       Frau Ursula Liese, Tel: 02181 601 5002

·                                                                               Leistungsarten:         überwiegend Teilhabe an Bildung, soziale Teilhabe, heilpädagogische Maßnahmen, Frühförderung

·         Rechtsgrundlage:      SGB IX, Teil 2

·         Personenkreis:                   Menschen mit wesentlicher Teilhabeeinschränkung

·         Altersstruktur:          Kinder und Jugendliche ab Einschulung bis zur Vollendung der
                             Schulausbildung

·         Leistungshöhe:         individuell nach Maßnahme und Umfang

·         Leistungsfälle:          ca. 1000 Fälle (incl. Schulpool, incl. Stadt Neuss)

 

·         Kostenträger:           Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsverband Rheinland

 

·         Gesamtvolumen (2020)
Ausgaben:               4,49 Mio. € (2020) + 3,55 Mio. € für Stadt Neuss

·         Weitere Aufgaben:    weitere Rehaleistungen bei Zuständigkeitsklärungen, Koordination bei Kostenerstattungen, SodEG

·         Mitarbeiter:              5

 

Produktgruppe 50.3

Schwerbehindertenrecht (Fürsorgestelle),

Heimaufsicht, Altenhilfe, Behindertenfahrdienst

·         Verantwortlicher: Herr Christian Böhme, Tel.: 02181 601 5036

·         Produkt/Rechtsgrundlage

·         Ausgleichsabgabe (SGB IX) 98 Fälle 351.000 € Mittel LVR (2020)

·         Behindertenfahrdienst (freiwillig) 2.625 Fahrten 92.000 € Kreismittel (2020)

·         Kündigungsschutzverfahren (SGB IX) 43 (2020)

·         Schwerbehindertenangelegenheiten 78 Betriebsbesuche und rd. 215 Beratungen

·         Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste (PfG NW) 66 1,44 Mio. € Kreismittel

·         Investitionskostenförderung für Tagespflege 928 Personen 385.000 € und

Kurzzeitpflege 1.250 Personen 537.000 € Kreismittel

·         Heimaufsicht (WTG) 74 Einrichtungen / 4.340 Plätze;

davon 46 Altenpflegeheime mit 3.973 Plätzen

·         Seniorenkulturprogramm (freiwillig) 3 Veranstaltungen 15.000 € Kreismittel

·         Mitarbeiter: 8

 

Ausbildungsförderung

·         Verantwortlicher: Herr Christian Böhme, Tel.: 02181 601 5036

·         Leistungsarten: Ausbildungsförderung

·         Rechtsgrundlage: BAföG

·         Personenkreis: Absolventen von

o   Berufsfachschulen,

o   Fach- und Fachoberschulen,

o   Abendschulen,

o   Friedrich-Spee-Kolleg in Neuss

o   weiterführenden, allgemein bildenden Schulen ab Kl. 10 unter bestimmten Voraussetzungen

·         Altersstruktur: zwischen 16 und 30 Jahren im Regelfall

·         Kostentragung: Bund

·         Leistungsfälle: ca. 1.400 pro Jahr

·         Gesamtvolumen: ca. 4,575 Mio. €

·         Mitarbeiter: 5

 

Produktgruppe 50.4 – Schwerbehindertenstelle

·         Verantwortliche: Frau Brigitte Carl-Hosse, Tel.: 02181 601 5071

·         Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung)

·         Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von

·         Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)

·         Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Antragszahlen 2019/2020

 

2019

2020

Erstanträge

4932

4359

Änderungsanträge

5814

5102

Widersprüche

2542

2171

Nachprüfungen

2542

2540

Klagen

299

243

 

 

 

Kommunales Integrationszentrum (KI)

Das Kommunale Integrationszentrum ist organisatorisch als Produktgruppe 50.5 dem Sozialamt zugeordnet.

  • Verantwortliche:       Frau Ulrike Weyerstraß, Tel.: 02181 601 5062
  • Leistungsarten:         Integration von Migranten
  • Rechtsgrundlagen:     Zuwanderungsgesetz (ZuwG), Teilhabe- und Integrationsgesetz
                                   (TIntG) NRW
  • Personenkreis:         - Menschen mit Migrationshintergrund
                                   - Aufnahmegesellschaft und -institutionen
                                   - Interessenvertretungen der Migranten
                                   - Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Jugendmigrationsdienst
                                   - kreisangehörige Städte und Gemeinde
                                   - sonstige Akteure der Integrationsarbeit
  • Förderungshöhe:      Kreiszuschuss Integration an die Wohlfahrtsverbände 250.000 €
  • Kostentragung:         Land NRW über KI-Festbetragsförderung:
                                   Förderhöhe Personalkosten in 2020: 265.000 € (ohne LK)

                                   - fünf vom Land abgeordnete Lehrkräfte (LK) (4 VZÄ)
                                   - grundständige KI-Förderung für zurzeit:
                                      drei sozialwissenschaftliche Fachkräfte (2,5 VZÄ),
                                      eine Verwaltungsfachkraft (Leitung),
                                      eine Verwaltungsassistenzkraft (0,5 VZÄ)
                                    - KOMM-AN-Projektförderung des Landes:
                                      zwei Fachkräfte (1,0 VZÄ)
                                   
                                     Bund (BMFSFJ):

                                     - Fördermittel „Demokratie leben – Partnerschaften für
                                       Demokratie“
                                       Einsatz RKN: 0,5 VZÄ

                                      Bund (BMBF):
                                      - Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der
                                        Bildungsangebote für Neuzugewanderte“,
                                        zwei Bildungskoordinatorinnen (2,0 VZÄ)

  • Mitarbeiter/innen:         14

 

 


 

61.4 Wohnraumförderung und Wohnungsbindung

Gesetzliche Grundlagen: u.a.

-          Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

-          Wohnraumförderungsbestimmungen NRW

-          Wohnraumnutzungsbestimmungen

Wohnraumförderung

Zuständigkeit für die Städte des Rhein-Kreises und der Gemeinde Rommerskirchen

Förderung:

-          Neubau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

-          Neubau von preisgebundenen Mietwohnungen (Bezug mit Wohnberechtigungsschein)

-          Neubau von Wohnheimen für schwerbehinderte Menschen und Studenten

-          Modernisierung von Wohnraum (Eigenheim und Mietwohnungen)

-          Bauliche Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen

Wohnungsbindung

Zuständigkeit für öffentlich geförderte Wohnung in der Stadt Grevenbroich und Rommerskirchen

-          Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen

-          Mietpreis- und Belegungskontrolle der geförderten Objekte

-          Überwachung der Instandhaltung der geförderten Objekte

-          Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

 

Wohnungsbau

Der Rhein-Kreis Neuss ist dank seiner guten Infrastruktur, des hohen Freizeitwertes und der Lage im Herzen des Rheinlandes ein bei Familien ebenso wie bei Paaren und Alleinstehenden aller Altersklassen beliebter Wohnstandort. Dies macht ihn zu einem Zuzugsgebiet und führt zu einem für die kommenden Jahre prognostizierten deutlichen  Bevölkerungswachstum.

Um den Bedarf an Wohnraum bis 2030 – insbesondere im preisgünstigen Segment – zu quantifizieren hat der Rhein-Kreis Neuss in 2017 InWIS mit der Erstellung einer Wohnungsbedarfsanalyse beauftragt. In der gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen erarbeiteten Studie wird der Wohnungsbedarf bis auf Quartierebene heruntergebrochen und zudem auch spezifiziert. Die Analyse war seitdem für die Städte und die Gemeinde sowie auch private Akteure am Wohnungsmarkt eine wichtige Planungshilfe und soll in 2021 fortgeschrieben werden.

Ein Ergebnis der Wohnungsbedarfsanalyse war auch, dass es im Kreisgebiet bis 2030 einen Bedarf von insgesamt 4.795 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Preissegment gibt. Im Rhein-Kreis Neuss gibt es lediglich in Neuss mit dem Neusser Bauverein einen kommunalen Akteur am Wohnungsmarkt, mit dem die Stadt Einfluss auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes nehmen kann. Daneben gibt es mit der GWG Neuss, dem Bauverein Grevenbroich, der Baugenossenschaft Dormagen sowie der Wohnungsbaugesellschaft Kreis Viersen (für den Bereich der Stadt Meerbusch) vier Akteure, an denen Kommunen beteiligt sind, aber keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Die Stadt Dormagen plant nach jetzigen Erkenntnissen und anders als bislang gegenüber dem Kreis geäußert die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft.

Um in allen Teilen des Kreises zur Deckung des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum beizutragen, beabsichtigt der Kreis die Gründung einer Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum. Das Konzept hierfür wurde unter Einbeziehung des Verbandes für Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen erarbeitet. Die Gesellschaft soll im Auftrag öffentlicher und privater Grundstückseigentümer den Bau von gefördertem und preisgünstigem Wohnraum sowohl für den Eigentumserwerb als auch zur Miete koordinieren und die Wohnungsverwaltung der gebauten Objekte bündeln.