Betreff
Fortschreibung Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2020/21,
Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß §§ 24 und 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 zum 15.03.2021 an das Landesjugendamt.
Vorlage
51/0267/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.

§ Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2020 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für Waldkindergärten zu beantragen.

Die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen

o   für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz

o   zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz

o   zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz

o   für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem. § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.

§ Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den Gruppenformen werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppenformen in den Einrichtungen

 

 

Gruppenformen:

Gruppenform I. 4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20 Kinder

Gruppenform II: max. 10 Kinder unter 3 Jahren

Gruppenform III: max. 25 Kinder über 3 Jahre

inklusive Gruppe: max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne Behinderung

Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens     5 Kinder unter drei Jahren

 

Für die Kindertagespflege wird gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

20

71

1

0

Korschenbroich

33

141

0

0

Rommerskirchen

17

73

0

0

gesamt

70

285

1

0

Kindertagespflegeperson (KTP)

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.

Der Bedarf hat sich seit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend verändert. Im Jahr 2008 wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die 2-jährigen, von 35% für die 1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr ausgegangen. Diese Quote wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die 2-jährigen, auf 30% für die 1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr angepasst und im Kindergartenjahr 2019/20 auf 100% für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang), 40% für die 1-jährigen und für die Kinder unter einem Jahr auf 3%.

 

Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 steigt die Zahl der Kinder im Jugendamtsbezirk und damit der Bedarfst an Plätzen für Kinder über drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2020/21 wurden insgesamt 604 zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen eingerichtet. 

Weitere Plätze für Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung. Zum Kindergartenjahr 2021/22 werden 574 U3-Plätze und 2269 Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.

Im Kindergartenjahr 2020/21 konnte allen Kindern unter und über drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden. Dies wird voraussichtlich auch im Kindergartenjahr 2021/22 gelingen.

Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2020/21 für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen vor.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.


B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen

Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 25 Abs. 1 KiBiz betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

Gemäß § 33 Abs. 2 KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage zu § 33 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich gem. § 33 Abs. 4 KiBiz bis zum 15. März eines Jahres Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget), die dem Landesjugendamt zu melden sind. Die Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu entnehmen.

Trotz der enormen Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2021/22 allen Kindern über drei Jahren aller Voraussicht nach ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch wird die gesetzliche Möglichkeit der Überbelegung (max. zwei Kinder pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres genutzt werden müssen. Der vom KiBiz Anlage zu § 33 vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt. U3-Gruppen sollen grundsätzlich nicht überbelegt werden.

C. Antragsverfahren

Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02.2021 beim Kreisjugendamt für das zum 01.08.2021 beginnende Kindergartenjahr die Mittel für

 

  • die Kindpauschalen gemäß § 36 KiBiz in Verbindung mit § 33 Abs. 2 und 4,

1.    den Mietzuschuss gemäß § 34 KiBiz und

2.    den Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
§ 35 KiBiz

 

Außerdem sind auch Angaben zu machen zum

 

  • Status als zertifiziertes Familienzentrum gemäß § 42 KiBiz und Förderung nach § 43 KiBiz,
  • Status für eine plusKITA-Einrichtung nach § 45 Abs. 1 KiBiz und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf,
  • Bedarf zum Landeszuschuss gem. § 46 Abs. 1-3 für die Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen.

 

Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung KiBiz.web.

Die entsprechenden Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03.2021 über KiBiz.web beim Landesjugendamt zu stellen.

Der aktuelle Stand der Anträge / Meldungen gemäß § 33 in Verbindung mit § 38 KiBiz an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.

Für die Tischvorlage wird folgendes Formular verwendet:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Belegung der Kindertageseinrichtung…