Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß §§ 24 und 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 zum 15.03.2021 an das Landesjugendamt.
Beschlussvorschlag:
§ Der
Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.
§ Das
Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten
Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien
Trägern abzustimmen und umzusetzen.
§ Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum
15.03.2020 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage
aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich
und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für
die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für
Waldkindergärten zu beantragen.
Die im Folgenden
aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der
entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die
Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen
o für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1
KiBiz
o zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz
o zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz
o für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem.
§ 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.
§ Dem
Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen
in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund
einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den
Gruppenformen werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur
Kenntnis gegeben.
Gruppenformen in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
|||||||
Gruppenform
I. 4
bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20
Kinder |
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Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3
Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für
die Kindertagespflege wird gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und
Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum
Schuleintritt |
Jüchen |
20 |
71 |
1 |
0 |
Korschenbroich |
33 |
141 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
17 |
73 |
0 |
0 |
gesamt |
70 |
285 |
1 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Sachverhalt:
Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung war in
den zurück liegenden Jahren enormen Veränderungen durch den demographischen
Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem Kindergartenjahr 2008/09 und durch den
Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß § 24 SGB VIII ab dem
01.08.2013 ausgesetzt.
Der Bedarf hat sich seit der
Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend verändert. Im Jahr 2008
wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die 2-jährigen, von 35% für die
1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr ausgegangen. Diese Quote
wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die 2-jährigen, auf 30% für die
1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr angepasst und im
Kindergartenjahr 2019/20 auf 100% für die 2-jährigen (hineinwachsender
Jahrgang), 40% für die 1-jährigen und für die Kinder unter einem Jahr auf 3%.
Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 steigt die Zahl der
Kinder im Jugendamtsbezirk und damit der Bedarfst an Plätzen für Kinder über
drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2020/21
wurden insgesamt 604 zusätzliche Plätze
für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Weitere Plätze für Kinder über und unter drei Jahren
sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung. Zum
Kindergartenjahr 2021/22 werden 574 U3-Plätze
und 2269 Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.
Im Kindergartenjahr 2020/21 konnte allen Kindern unter
und über drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder
in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden. Dies wird voraussichtlich
auch im Kindergartenjahr 2021/22 gelingen.
Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2020/21 für die Städte Jüchen
und Korschenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen vor.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.
B. Landeszuschuss zu
den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das
im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden
verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes
nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 25 Abs. 1 KiBiz betreut
werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Gemäß § 33 Abs. 2 KiBiz wird im Rahmen der
Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage zu §
33 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben
sich gem. § 33 Abs. 4 KiBiz bis zum 15. März eines Jahres Höhe und Anzahl der
auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget), die
dem Landesjugendamt zu melden sind. Die Kindertageseinrichtungen mit ihren
Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren
ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu entnehmen.
Trotz der enormen Zuzüge von jungen Familien mit
Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2021/22 allen Kindern über drei Jahren
aller Voraussicht nach ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch wird die
gesetzliche Möglichkeit der Überbelegung (max. zwei Kinder pro Gruppe) im
Verlauf des Kindergartenjahres genutzt werden müssen. Der vom KiBiz Anlage zu §
33 vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt. U3-Gruppen sollen grundsätzlich
nicht überbelegt werden.
C.
Antragsverfahren
Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen bis
zum 20.02.2021 beim Kreisjugendamt für das zum 01.08.2021 beginnende
Kindergartenjahr die Mittel für
- die Kindpauschalen gemäß § 36 KiBiz in Verbindung
mit § 33 Abs. 2 und 4,
1. den Mietzuschuss gemäß § 34 KiBiz und
2. den Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder
Waldkindergartengruppen gemäß
§ 35 KiBiz
Außerdem
sind auch Angaben zu machen zum
- Status als zertifiziertes Familienzentrum gemäß §
42 KiBiz und Förderung nach § 43 KiBiz,
- Status für eine plusKITA-Einrichtung nach § 45
Abs. 1 KiBiz und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf,
- Bedarf zum Landeszuschuss gem. § 46 Abs. 1-3 für
die Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen.
Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die
webbasierte Anwendung KiBiz.web.
Die entsprechenden Anträge sind vom Kreisjugendamt zu
prüfen und bis zum 15.03.2021 über KiBiz.web beim Landesjugendamt zu stellen.
Der aktuelle Stand der Anträge / Meldungen gemäß § 33
in Verbindung mit § 38 KiBiz an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss als
Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage
noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.
Für die Tischvorlage wird folgendes Formular
verwendet:
Belegung der Kindertageseinrichtung…