Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die folgende Satzung zu
beschließen.
Sachverhalt:
Die
Satzung des Jugendamtes wurde zuletzt mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses
vom 22.05.2014 und der Bestätigung des Kreistages vom 16.12.2014 geändert.
Da
für die Benennung einer Lehrerin oder eines Lehrers als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
seit 2020 nicht mehr der Landrat sondern die Bezirksregierung Düsseldorf
zuständig ist, ist eine entsprechende Änderung im § 4 Absatz 7 Buchstabe e
erforderlich.
Im
§ 7 Absatz 3 Punkt 2 „Aufgaben des Jugendhilfeausschusses“ müssen die Formulierungen
der Buchstaben d) und e) aufgrund neuer Rechtsvorschriften geändert werden:
„d) den Bedarfsplan für die
Kindertagesbetreuung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII in Verbindung mit §§1, 4, 25 bis 27 KiBiz.
e) die Verteilung der bedarfsgerechten
Kindpauschalen mit Mietzuschuss und Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen
sowie Waldkindergartengruppen gemäß §§ 32 bis 38 KiBiz.“
Im
§ 2 muss die Gemeinde Jüchen als Stadt Jüchen aktualisiert werden. Dies gilt
auch für § 4 Absatz 7 Buchstabe i (Stadtjugendring Jüchen statt
Gemeindejugendring).
Im
§ 3 Absatz 2 muss das Wort „Arbeitsamt“ durch das Wort „Bundesagentur für
Arbeit“ ersetzt werden.
Im
§ 6 Absatz 1 wird bei der Teilnahme von den Produktgruppenleitern an den
Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Formulierung „bei Bedarf“ eingefügt,
da es nicht zwingend erforderlich ist, dass alle Produktgruppenleiter an jeder
Sitzung des Jugendhilfeausschusses teilnehmen.
Die
notwendigen Änderungen sind in der beigefügten Satzung zur Verdeutlichung
markiert.