Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
VI/0353/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i. V. m. § 52 Abs. 3 KrO NRW und § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden und von einem vom Ausschusses für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketings zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise ein Kreisbediensteter sein. Die Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters sollte möglichst für einen längeren Zeitraum, z. B. für die Dauer der Wahlperiode erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing, Frau Mirjam Steffen zur Schriftführerin und Frau Anne Schmitz zu ihrer Stellvertreterin für die Dauer der Wahlperiode des am 13.09.2020 gewählten Kreistages bestellt.

 

Die förmliche Bestätigung erfolgt in der ersten Präsenzsitzung des Ausschusses.