Beschlussempfehlung:
Sachverhalt:
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung
NRW (KrO NRW) i. V. m. § 52 Abs. 3 KrO NRW und § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Ausschuss für
Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden und von einem vom Ausschusses für Innovation, Digitalisierung und
Standortmarketings zu bestellenden
Schriftführer zu unterzeichnen ist. Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise
ein Kreisbediensteter sein. Die Bestellung des Schriftführers und seines
Stellvertreters sollte möglichst für einen längeren Zeitraum, z. B. für die
Dauer der Wahlperiode erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, dass
der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing, Frau
Mirjam Steffen zur Schriftführerin und Frau Anne Schmitz zu ihrer
Stellvertreterin für die Dauer der Wahlperiode des am 13.09.2020 gewählten
Kreistages bestellt.
Die förmliche Bestätigung
erfolgt in der ersten Präsenzsitzung des Ausschusses.