Mobile Working
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie viele Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben einen Arbeitsplatz, der es zulässt, zumindest teilweise in Mobile Working ausgeführt zu werden?
Es gibt hierüber keine Statistik; unter Betrachtung der Stellen, die keine mobile Arbeit zulassen (SVA, Leitstelle, Untersuchungen Amt 53, Team Corona etc.) wird der Anteil, bei denen dem Grunde nach mobiles Arbeiten möglich sein sollte, von ZS3-Personalwirtschaft auf ca. 70 Prozent geschätzt.
2. Wie viele Mitarbeiter sind technisch so ausgestattet, dass mobiles Arbeiten möglich ist?
Im ersten Lockdown hat die IT.-Stelle (ZS 4) 450 Endgeräte (Laptops und
Desktops) eingesetzt, die mobiles Arbeiten ermöglichten. Inzwischen sind über
550 Laptops im Einsatz. Hinzukommen rund 300 Desktops, die mit WLAN-Adaptern
nachgerüstet wurden und damit auch für ein Arbeiten von zuhause aus eingesetzt
werden können.
Insgesamt stehen derzeit für einen sicheren Datenverkehr 813 VPN Clients zur
Verfügung, d.h. 813 Endgeräte können sofort für den Einsatz von zuhause aus
eingesetzt werden. ZS 4 ist in der Lage, auch für weitere Endgeräte – im
Bedarfsfall eine Nachrüstung innerhalb von 14 Tagen zu ermöglichen.
Die Bedarfsanforderungen der Ämter
konnte von der IT-Stelle (ZS 4) komplett
erfüllt werden.
3. Wie viele Mitarbeiter nutzen mobiles Arbeiten derzeit regelmäßig?
Unter Corona-Bedingungen nutzen sehr viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Kreisverwaltung regelmäßig das Angebot, mobil zu arbeiten. Dies
geschieht unter Berücksichtigung von dienstlichen Belangen in vielen
unterschiedlichen, flexiblen Modellen. Zusätzlich wurde in vielen Ämtern ein
Schichtbetrieb mit festen Teams eingeführt, um Kontakte zu reduzieren. Es gibt
aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Zuhause nicht die Möglichkeit
haben, dienstlich zu arbeiten, oder die dies schlichtweg nicht wollen.
Einen sehr hohen „mobile Working-Anteil“ haben z.B. die Bußgeldstelle,
Beihilfestelle, die IT und der Stab Digitalisierung sowie Risikopatienten,
denen vom Arbeitgeber vorrangig mobiles Arbeiten angeboten wurde. Andererseits
gibt es auch Dienststellen, in denen derzeit auf Grund von Aufgabenstellungen
(z.B. Publikumsverkehr im Straßenverkehrsamt) mobiles Arbeiten nicht möglich
ist.
4. Liegt bereits ein Konzept vor, wie die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Technik ausgestattet werden, erhöht werden kann?
Ja. Unabhängig von der Pandemie ist strategisches Ziel des IT-Dezernats
bis 2024 alle Desktop-PC in der Verwaltung gegen (mobile) Laptops auszutauschen.
Die Umsetzung erfolgt sukzessive beim Leasingaustausch. Dies erfolgt, um
künftig mobiles Arbeiten weiter zu unterstützen sowie aus wirtschaftlichen
Gründen (Kosteneinsparungen). Statt zwei Endgeräte nutzen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Büro und Zuhause nur noch eines.
5. Auch nach Corona weiterhin mobiles Arbeiten anbieten, auch oder gerade wegen „Employer Branding“?
In jedem Fall! Das mobile Arbeiten ist ein wichtiger Baustein der
Arbeitgeberattraktivität und zur Konkurrenzfähigkeit mit anderen Arbeitgebern
zwingend erforderlich.
Aus diesem Grunde wurde unter Federführung der Stabsstelle
Digitalisierung und ZS3-Personalwirtschaft eine Dienstvereinbarung „mobiles
Arbeiten“ erarbeitet, die der Landrat mit dem Personalrat mir Wirkung vom
01.12.2020 vereinbart hat. Sie sieht vor, dass die Beschäftigten der
Kreisverwaltung einen Teil ihrer Wochenarbeitszeit außerhalb des üblichen
Arbeitsplatzes erbringen können. Die Vorgesetzten wurden zu diesem Thema eigens
von ZS3-Personalwirtschaft geschult und auf die Vorteile, aber auch auf ihre Führungsverantwortung
beim Umgang mit dieser Lösung einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
hingewiesen.
Ferner werden weitere Schulungen – wie z.B. „Führen auf Distanz“ im
Fortbildungsprogramm Digitalisierung angeboten. Die ersten Erfahrungen und
Reaktionen sind - auch unabhängig vom Thema Corona - positiv.