Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die Wahlen zum Kreistag am 25.05.2014 gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die als Tischvorlage vorgelegte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses hin.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig