Sitzung: 17.09.2014 Kreistag
Vorlage: 32/0146/XVI/2014
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Wahlen zum Kreistag am 25.05.2014 gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.
Protokoll:
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die als Tischvorlage vorgelegte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses hin.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig