Beschluss:

Der Kreistag beschließt § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss wie folgt neu zu fassen:

 

Der Kreistag wird vom Landrat mit einer Ladungsfrist von mindestens sechs Kalendertagen schriftlich einberufen. Mit Zustimmung des Kreistagsabgeordneten kann die schriftliche Ladung durch eine elektronische Ladung ersetzt werden. Die elektronische Ladung erfolgt durch Bereitstellung des elektronischen Dokumentes im Kreistagsinformationssystem.

Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Einladung spätestens am achten Kalendertag vor dem Sitzungstag zur Post gegeben wird bzw. spätestens am sechsten Kalendertag vor dem Sitzungstag im Kreistagsinformationssystem zur Verfügung steht. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Werktage abgekürtzt werden.

 


Protokoll:

Die tatsächliche Abwicklung in der Praxis müsse gegebenfalls noch überprüft werden, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel. Auch die Verfügbarkeit von W-LAN hänge unmittelbar damit zusammen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte kurz das weitere Vorgehen. Derzeit warte man auf die letzten Rückmeldungen der Kreistagsabgeordneten. Anschließend würde man die Online-Zugänge einrichten und den Abgeordneten (zusammen mit einer Erklärung zur Sicherung des Datenschutzes) zukommen lassen. Nach einer ersten Testphase werde man den Abgeordneten durch schriftliche Verzichtserklärung die Möglichkeit geben, auf schriftliche Sitzungsunterlagen zu verzichten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig