Ausschussvorsitzender Fischer verwies hierzu auf die Sitzungsvorlage der Verwaltung und die dort geschilderte Entwicklung in diesem Planverfahren. Der derzeitige Verfahrensstand sei unerfreulich.

 

Dezernent Mankowsky verwies auf die bis ins Jahr 1991 zurückgehende Planungshistorie dieses für die hiesige Region bedeutsamen Straßenbauprojektes. Im Schulterschluss mit den Städten Dormagen und Neuss habe man die damaligen Planüberlegungen auf Grundlage einer verkehrsgutachtlichen Untersuchung schließlich in einen Straßenplanentwurf einfließen lassen, der seinerzeit im Jahre 2001 (in Bezug auf die neue Anschlussstelle an der A 57) vom Bundesverkehrsministerium offiziell genehmigt worden sei. Nach Durchführung der Linienbestimmung für die geplante Zubringerstraße und Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung der Stadt Dormagen habe man der Bezirksregierung Düsseldorf Ende 2006 die Planunterlagen zur Einleitung des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorgelegt.

Bedauerlicherweise habe man bis heute kein positives Signal seitens der Bezirksregierung Düsseldorf dazu erhalten, was die grundsätzliche Durchführbarkeit der Maßnahme anbelange. Obgleich man die durchaus förderlichen Ergebnisse eines aufwändigen Sachverständigengutachtens vorgelegt habe und überdies die verkehrliche Notwendigkeit der geplanten Anschlussstelle hinlänglich habe nachweisen können, sehe man sich nun mit neuerlichen Forderungen konfrontiert. Angesichts dessen, dass nunmehr alle Fakten auf dem Tisch lägen, müsse es nunmehr vorrangig darum gehen, das ausgesetzte Planfeststellungsverfahren fortzuführen und mit aktuellen Daten zu untermauern. Vor dem Hintergrund der Verkehrsentwicklung bzw. der weiter steigenden Verkehrsmengen sowie unter Berücksichtigung des geplanten interkommunalen Gewerbegebietes am Silbersee sei die geplante Anschlussstelle heute mehr denn je unverzichtbar. Man erwarte deshalb konkrete Lösungsansätze durch die Bezirksregierung im Rahmen des für den 13. November 2014 vorgesehenen Gespräches.

 

 

 

In der nachfolgenden Erörterung brachten die Ausschussmitglieder von Nesselrode, Becker, Hugo-Wissemann, Drüll und Holler ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass die Bezirksregierung die Genehmigungsfähigkeit der Anschlussstelle nach wie vor in Frage stelle und das Verfahren mit neuen Forderungen belaste. Die Ausschussmitglieder waren sich darin einig, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im Interesse aller Beteiligter demhingegen für Rechts- und Planungssicherheit sorgen solle. Weitere Verzögerungen und Auflagen zu Lasten des Planfortschrittes seien nicht hinnehmbar. Die Bezirksregierung sei aufgefordert, sich im Rahmen der Erörterung am 13. November konstruktiv und kooperativ an einer tragfähigen Lösung zu beteiligen und die Planung genehmigungsfähig zu forcieren.

 

Ausschussvorsitzender Fischer fasste hiernach nochmals die einhellige Erwartungshaltung des Ausschusses zusammen und drückte seine Hoffnung aus, dass das anstehende Abstimmungsgespräch bei der Bezirksregierung Düsseldorf, zu dem auf Intervention des Kreises auch die Stadt Dormagen hinzugezogen werde, endlich positive Ergebnisse liefern werde.