Sitzung: 29.10.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0274/XVI/2014
Ausschussvorsitzender
Fischer verwies
hierzu auf die Sitzungsvorlage der Verwaltung und die dort geschilderte
Entwicklung in diesem Planverfahren. Der derzeitige Verfahrensstand sei
unerfreulich.
Dezernent Mankowsky verwies auf die bis ins Jahr 1991
zurückgehende Planungshistorie dieses für die hiesige Region bedeutsamen
Straßenbauprojektes. Im Schulterschluss mit den Städten Dormagen und Neuss habe
man die damaligen Planüberlegungen auf Grundlage einer verkehrsgutachtlichen
Untersuchung schließlich in einen Straßenplanentwurf einfließen lassen, der
seinerzeit im Jahre 2001 (in Bezug auf die neue Anschlussstelle an der A 57)
vom Bundesverkehrsministerium offiziell genehmigt worden sei. Nach Durchführung
der Linienbestimmung für die geplante Zubringerstraße und Schaffung der
bauleitplanerischen Voraussetzungen im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung
der Stadt Dormagen habe man der Bezirksregierung Düsseldorf Ende 2006 die
Planunterlagen zur Einleitung des straßenrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens vorgelegt.
Bedauerlicherweise
habe man bis heute kein positives Signal seitens der Bezirksregierung
Düsseldorf dazu erhalten, was die grundsätzliche Durchführbarkeit der Maßnahme
anbelange. Obgleich man die durchaus förderlichen Ergebnisse eines aufwändigen
Sachverständigengutachtens vorgelegt habe und überdies die verkehrliche Notwendigkeit
der geplanten Anschlussstelle hinlänglich habe nachweisen können, sehe man sich
nun mit neuerlichen Forderungen konfrontiert. Angesichts dessen, dass nunmehr
alle Fakten auf dem Tisch lägen, müsse es nunmehr vorrangig darum gehen, das
ausgesetzte Planfeststellungsverfahren fortzuführen und mit aktuellen Daten zu
untermauern. Vor dem Hintergrund der Verkehrsentwicklung bzw. der weiter
steigenden Verkehrsmengen sowie unter Berücksichtigung des geplanten interkommunalen
Gewerbegebietes am Silbersee sei die geplante Anschlussstelle heute mehr denn
je unverzichtbar. Man erwarte deshalb konkrete Lösungsansätze durch die Bezirksregierung
im Rahmen des für den 13. November 2014 vorgesehenen Gespräches.
In
der nachfolgenden Erörterung brachten die Ausschussmitglieder
von Nesselrode, Becker, Hugo-Wissemann, Drüll und Holler ihren Unmut
darüber zum Ausdruck, dass die Bezirksregierung die Genehmigungsfähigkeit der
Anschlussstelle nach wie vor in Frage stelle und das Verfahren mit neuen
Forderungen belaste. Die Ausschussmitglieder waren sich darin einig, dass die
Bezirksregierung Düsseldorf im Interesse aller Beteiligter demhingegen für
Rechts- und Planungssicherheit sorgen solle. Weitere Verzögerungen und Auflagen
zu Lasten des Planfortschrittes seien nicht hinnehmbar. Die Bezirksregierung
sei aufgefordert, sich im Rahmen der Erörterung am 13. November konstruktiv und
kooperativ an einer tragfähigen Lösung zu beteiligen und die Planung
genehmigungsfähig zu forcieren.
Ausschussvorsitzender
Fischer fasste
hiernach nochmals die einhellige Erwartungshaltung des Ausschusses zusammen und
drückte seine Hoffnung aus, dass das anstehende Abstimmungsgespräch bei der
Bezirksregierung Düsseldorf, zu dem auf Intervention des Kreises auch die Stadt
Dormagen hinzugezogen werde, endlich positive Ergebnisse liefern werde.