Ausschussmitglied Stupp sprach sich für eine moderate Erhöhung der Beförderungsentgelte aus, gab jedoch einschränkend zu bedenken, dass der zum 01.01.2015 in Kraft tretende gesetzliche Bruttomindestlohn i. H. v. 8,50 € pro Stunde keinesfalls die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung um 20 % rechtfertige. Unter Berücksichtigung der seit 2011 bis heute zinsbedingt rückläufigen Finanzierungskosten und der in Folge des gesunkenen Dieselpreises ebenfalls niedrigeren Betriebskosten sei - inflationsbereinigt – allenfalls eine Erhöhung von ca. 10 % angemessen.

 

Die Verwaltung, so Dezernent Lonnes, teile diese Einschätzung insoweit, als die anstehende Erhöhung des Mindestlohnes für sich genommen nicht allein das Erhöhungsverlangen des Taxigewerbes stützen könne. Allerdings dürften bei der betriebswirtschaftlichen Kostenstruktur des Taxigewerbes auch die sonstigen allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht außer acht gelassen werden. Das von der IHK Düsseldorf erstellte Sachverständigengutachten, welches vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband in Auftrag gegeben worden sei, komme zu dem Ergebnis, dass die allgemeine Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten nur durch eine Tariferhöhung zwischen 20 % und 25 % aufzufangen sei.

Auch wenn man sich verwaltungsseits dieser Auffassung nur eingeschränkt anschließen könne, halte man „unterm Strich“ eine Erhöhung von 20 % für gerechtfertigt.  Nicht übersehen werden sollte, dass der derzeitige als Gegenargument angeführte niedrige Dieselpreis auf Dauer kaum auf diesem Niveau verharren werde. Auch für den zurückliegenden Zeitraum von 2011 bis heute sei der derzeitige Preis für Dieselkraftstoff nicht repräsentativ.

Der Ausschuss nahm den ergänzenden Hinweis von Dezernent Lonnes zur Kenntnis, demzufolge sich die vorgeschlagene Erhöhung von 20 % in etwa auf dem Niveau der vergleichsweise herangezogenen Tarife der Nachbarkreise und kreisfreien Städte bewege.

 

Ausschussmitglied Holler warb dafür, die Entscheidung über die vorgeschlagene Erhöhung der Taxitarife bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses auszusetzen. Seine Bitte an die Verwaltung war darauf gerichtet, weitere Fakten und Daten zur Kostenstruktur des Taxigewerbes, insbesondere zu Personal- und Fahrzeugkosten, geliefert zu bekommen.

 

In der Gesamtbetrachtung nicht vernachlässigt werden sollte der Aspekt der sich weiter entwickelnden Fahrzeugtechnik und der damit verbundenen Einsparpotentiale beim Kraftstoffverbrauch, zeigte sich Ausschussmitglied Drüll überzeugt.

 

Dezernent Lonnes kündigte an, das in der Verwaltungsvorlage zitierte Sachverständigengutachten der IHK Düsseldorf informationshalber der Sitzungsniederschrift beifügen zu lassen (sh. Anlage).

 

Anknüpfend an die Ausführungen von Ausschussmitglied Holler stellte Ausschussmitglied Dr. Will heraus, dass er eine Vertagung, so wie vorgeschlagen, für nicht nötig erachte, da der Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung ohnehin in eigener Zuständigkeit im Wege der Dringlichkeit entscheiden werde.

 

Ausschussvorsitzender Fischer konnte als Resümee festhalten, dass der Ausschuss eine grundsätzliche Erhöhung der Taxitarife befürwortet, die Entscheidung über die exakte Festlegung der Steigerungsrate für die ab 01.01.2015 geltenden Beförderungsentgelte jedoch dem Kreisausschuss – ohne heutige Beschlussempfehlung - überlassen möchte.

 Auf dieser Grundlage fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig