Sitzung: 29.10.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0271/XVI/2014
Ausschussmitglied Stupp sprach sich für eine moderate Erhöhung
der Beförderungsentgelte aus, gab jedoch einschränkend zu bedenken, dass der
zum 01.01.2015 in Kraft tretende gesetzliche Bruttomindestlohn i. H. v. 8,50 €
pro Stunde keinesfalls die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung um 20 %
rechtfertige. Unter Berücksichtigung der seit 2011 bis heute zinsbedingt
rückläufigen Finanzierungskosten und der in Folge des gesunkenen Dieselpreises
ebenfalls niedrigeren Betriebskosten sei - inflationsbereinigt – allenfalls
eine Erhöhung von ca. 10 % angemessen.
Die
Verwaltung, so Dezernent Lonnes,
teile diese Einschätzung insoweit, als die anstehende Erhöhung des
Mindestlohnes für sich genommen nicht allein das Erhöhungsverlangen des
Taxigewerbes stützen könne. Allerdings dürften bei der betriebswirtschaftlichen
Kostenstruktur des Taxigewerbes auch die sonstigen allgemein gestiegenen
Lebenshaltungskosten nicht außer acht gelassen werden. Das von der IHK
Düsseldorf erstellte Sachverständigengutachten, welches vom Deutschen Taxi- und
Mietwagenverband in Auftrag gegeben worden sei, komme zu dem Ergebnis, dass die
allgemeine Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten nur durch eine Tariferhöhung
zwischen 20 % und 25 % aufzufangen sei.
Auch
wenn man sich verwaltungsseits dieser Auffassung nur eingeschränkt anschließen
könne, halte man „unterm Strich“ eine Erhöhung von 20 % für
gerechtfertigt. Nicht übersehen werden
sollte, dass der derzeitige als Gegenargument angeführte niedrige Dieselpreis
auf Dauer kaum auf diesem Niveau verharren werde. Auch für den zurückliegenden
Zeitraum von 2011 bis heute sei der derzeitige Preis für Dieselkraftstoff nicht
repräsentativ.
Der
Ausschuss nahm den ergänzenden Hinweis von Dezernent
Lonnes zur Kenntnis, demzufolge sich die vorgeschlagene Erhöhung von 20 %
in etwa auf dem Niveau der vergleichsweise herangezogenen Tarife der
Nachbarkreise und kreisfreien Städte bewege.
Ausschussmitglied
Holler warb dafür,
die Entscheidung über die vorgeschlagene Erhöhung der Taxitarife bis zur
nächsten Sitzung des Kreisausschusses auszusetzen. Seine Bitte an die
Verwaltung war darauf gerichtet, weitere Fakten und Daten zur Kostenstruktur
des Taxigewerbes, insbesondere zu Personal- und Fahrzeugkosten, geliefert zu
bekommen.
In
der Gesamtbetrachtung nicht vernachlässigt werden sollte der Aspekt der sich weiter
entwickelnden Fahrzeugtechnik und der damit verbundenen Einsparpotentiale beim
Kraftstoffverbrauch, zeigte sich Ausschussmitglied
Drüll überzeugt.
Dezernent Lonnes kündigte an, das in der
Verwaltungsvorlage zitierte Sachverständigengutachten der IHK Düsseldorf
informationshalber der Sitzungsniederschrift beifügen zu lassen (sh. Anlage).
Anknüpfend
an die Ausführungen von Ausschussmitglied Holler stellte Ausschussmitglied Dr. Will
heraus, dass er eine Vertagung, so wie vorgeschlagen, für nicht nötig erachte,
da der Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung ohnehin in eigener Zuständigkeit
im Wege der Dringlichkeit entscheiden werde.
Ausschussvorsitzender
Fischer konnte als
Resümee festhalten, dass der Ausschuss eine grundsätzliche Erhöhung der Taxitarife
befürwortet, die Entscheidung über die exakte Festlegung der Steigerungsrate
für die ab 01.01.2015 geltenden Beförderungsentgelte jedoch dem Kreisausschuss
– ohne heutige Beschlussempfehlung - überlassen möchte.
Auf dieser Grundlage fasste der Ausschuss
folgenden Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig