Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss –.

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und der Durchführung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

 


Protokoll:

Herr Große berichtet über die Aufnahme einer Fläche östlich des Norfbaches in das LSG Norfbach des LP I.

 

Es erfolgen keine Wortbeiträge.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen