Sitzung: 20.11.2014 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0327/XVI/2014
Protokoll:
Allgemeiner Vertreter
Steinmetz erklärte, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz zwar keine
unmittelbaren Auswirkungen auf den Kreishaushalt habe, jedoch eine Reihe maßgeblicher
Verbesserungen für Betroffene bereithalte, wie z. B. erstmalig gewährte niederschwellige
Entlastungsleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Herr Kresse begrüßte zwar das Erste Pflegestärkungsgesetz, merkte jedoch an, dass es nicht weitreichend genug sei, solange sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit nicht ändere.
Beschluss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.