Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz und Dezernent Mankowsky fassten die aufgrund ihres Besuches der Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen St. Alexius Krankenhaus in Neuss am 18.11.2014 gewonnenen Erkenntnisse über die aktuelle Lage in einem Sachstandsbericht zusammen.

 

Dezernent Mankowsy stellte das Auftreten und das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Einrichtung trotz des durch die Erhöhung der Belegung von ursprünglich 150 auf nunmehr 500 Menschen verbundenen Platzmangels als positiv und beeindruckend zugleich heraus.

 

Eine Vielzahl der dort lebenden Menschen würden gerne und engagiert gemeinnützige Arbeiten gegen Zahlung eines geringen Stundenlohnes wahrnehmen, um ein Taschengeld als zusätzliche Einnahme dazu verdienen zu können.

 

Die medizinische Versorgung werde durch zwei praktizierende Ärzte in den dort vorhandenen medizinischen Behandlungsräumen gewährleistet.

 

Des Weiteren wies er darauf hin, dass die auffälligen Menschen, über welche in den Medien berichtet werde, eine Minderheit darstellten. Die meist aus Nordafrika stammenden Flüchtlinge hielten sich teilweise schon länger in Deutschland auf. Einige würden eine Persönlichkeitsstörung aufweisen und häufig Drogen und Alkohol konsumieren. Dies führe nicht nur für die Leitung der Einrichtung und die Sicherheitsbeauftragten sondern auch für die in der Einrichtung lebenden Menschen zu unerträglichen Situationen. Hierdurch bestehe insbesondere für Frauen und Kinder die Gefahr, in der Einrichtung traumatisiert zu werden.

 

Ein Lösungsansatz könne darin bestehen, die Belegung in den Heimen zu reduzieren und sowohl den Einsatz von Sicherheitskräften als auch der Polizei zu stärken, welche derzeit jeweils äußerst schwierige Voraussetzungen habe. Dauerhaft müsse das Ziel sein, die Sicherheit aller Flüchtlinge zu gewährleisten.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Cöllen teilte Allgemeiner Vertreter Steinmetz mit, dass die Zuständigkeit für die Aufsicht im Hinblick auf die Auswahl und den Einsatz der Sicherheitskräfte bei der Bezirksregierung Arnsberg liege, da es sich hierbei um eine Landesaufgabe handele.

 

Kreistagsmitglied Servos lobte das Engagement der in der Einrichtung ehrenamtlich Tätigen.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsmitglieder Servos und Schmitz führte Dezernent Mankowsky aus, dass es keine ambulante psychologische bzw. psychiatrische Betreuung (beispielsweise eine Traumaversorgung) gebe und eine Therapierung aufgrund der Kürze des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht möglich sei. Im Übrigen sei diese aufgrund der räumlichen Nähe zum St. Alexius Krankenhaus nicht zwingend erforderlich.

 

Kreistagsmitglied Servos fragte nach, ob die medizinische Versorgung zeitig erfolge.

 

Dezernent Mankowsky erläuterte, dass eine Beurteilung durch das Gesundheitsamt schwierig sei, aber es nach den bisherigen Erkenntnissen eine vernünftige medizinische Versorgung gebe.

In der Berichterstattung durch die Medien werde dies teilweise abweichend dargestellt, wobei diese im Einzelfall kritisch betrachtet werden müssten.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Servos bestätigte Dezernent Mankowsky, dass auch minderjährige Flüchtlinge in der Einrichtung untergebracht seien.

 

Sachkundiger Bürger Kresse lobte ebenfalls die ehrenamtlich Tätigen, sah diese jedoch einer auf Dauer dringend zu vermeidenden Überforderungssituation ausgesetzt. Eine Traumaversorgung könne von ihnen nicht geleistet werden, da diese hierfür nicht geschult seien.

 

Zudem müssten zukünftig mehr Hilfen in den Bereich psychosozialer Beratung der ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber investiert werden. Die Beratungsbedürftigkeit entstehe aufgrund der traumatischen Situation nach der Entlassung aus der Erstaufnahmeeinrichtung, wenn diese in den Unterkünften der Städte und Gemeinden untergebracht würden.

 

Kreistagsmitglied Thiel betonte den Handlungsbedarf, da durch die auffälligen Flüchtlinge nicht nur für die anderen Menschen in der Einrichtung sondern auch für die umliegende Bevölkerung eine Gefahr bestehen könnte.

 

Sachkundige Bürgerin Gerstmann erkundigte sich nach der Wohnfläche, die jedem Asylbewerber bei der aktuellen Belegungssituation zur Verfügung stünde.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass es keine Mindestvorgaben wie etwa im Wohn- und Teilhabegesetz gebe. Die Sachinformation wird derzeit durch die Verwaltung ermittelt; lag bei Erstellung der Niederschrift jedoch noch nicht vor.

 

Auf Nachfrage der sachkundigen Bürgerin Gerstmann erläuterte Amtsarzt Dr. Dörr, dass eine medizinische Begutachtung und anschließende ambulante bzw. stationäre Betreuung der akut an einer Infektionskrankheit erkrankten Menschen selbstverständlich gewährleistet sei.

 

Die Aufgabe des Gesundheitsamtes bestehe allerdings darin, die Quelle der Infektionskrankheit ausfindig zu machen und eine Ausbreitung zu stoppen. In der Vergangenheit seien mehrfach teils meldepflichtige Infektionen registriert worden. Eine Benachrichtigung der behandelnden Ärzte sei hierbei umgehend erfolgt.

 

Darüber hinaus sei das Gesundheitsamt zuständig für ein nach dem Infektionsschutzgesetz vorgesehenes Screeningverfahren, das auch Tuberkulosefälle herausfiltern solle, die gemeinsam mit der Einrichtungsleitung und den behandelnden Ärzten in der Regel sehr schnell festgestellt werden könnten. Ebenfalls werde besprochen, wie betroffene Personen in der Einrichtung unter Quarantänemaßnahmen abgesondert werden könnten und welche anderen Personen geschützt werden müssten. Hierbei gebe es immer wieder problematische Einzelfälle.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Bartsch teilte Dezernent Mankowsky mit, dass sich die Flüchtlinge in der Regel zwischen ein bis drei Wochen in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten würden. 

 

Kreistagsmitglied Schmitz bat die Verwaltung weiterhin zu diesem Thema zu berichten und erkundigte sich nach der Prognose für die Erstaufnahmekapazitäten im Jahr 2015 und dem Zeitpunkt, wann diese vermutlich erschöpft seien.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz teilte daraufhin mit, dass dieser Zeitpunkt sowohl im Hinblick auf die Betreuung der Menschen als auch auf die räumliche Situation bereits erreicht sei.

 

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.