Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen „Ramrath-Ost“ zu erheben.

 


 

Protokoll:

 

Herr Focken erkundigt sich zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Herr Stiller legt dar, dass ein Ausgleich in Form einer Obstwiese erfolge. Zusätzlich sei geplant, einen 340 m langen Abschnitt des Gillbachs zu renaturieren.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig