Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

A)            Gebührensatzung:

               Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
               Kenntnis, die Gebührensatzung wird nicht geändert.

 

B)            Entgeltordnung

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Entgeltordnung des Rhein-Kreises Neuss:

 

Zwölfte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.96 in der derzeit gültigen Fassung

 

Aufgrund des § 26 Abs 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 10.12.2008 die folgende Änderung beschlossen:

 

                                                                        §1

In § 2 Abs. 1 Ziffer 6 der aktuellen Entgeltordnung wird der Preis für die Entgeltgruppe „Äste, Stämme, Baumstubben mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm, sortenreines Langgras“ von 65,00 €/t auf 45,00 €/t gesenkt.

 

                                                                        §2

Die vorstehende Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.


Protokoll:

Herr Mankowsky betont, dass der Entsorgungsvertrag des Rhein-Kreises Neuss nunmehr 12 Jahre alt sei. Dieser langfristige Vertrag bilde die Basis dafür, dass die Gebühren auch in diesem Jahr konstant blieben. In seinem Redebeitrag stellt Herr Mankowsky vier Schwerpunkte heraus:

 

·      Die Preisgleitklausel
Trotz gestiegener Treibstoffkosten und Löhne führe die Preisgleitklausel immer noch zu einer Reduktion des 1997 vereinbarten Preises.

 

·      Altpapiermarkt
Vor einigen Monaten seien noch bis zu 90 € pro t Altpapier bezahlt worden. Aktuell liege der Preis bei nur noch 35 bis 40 € pro t und das bei Einsammlungskosten von ca. 30 bis 35 € pro t. Die Preisentwicklung auf dem Altpapiermarkt könne folglich nicht seriös kalkuliert werden.

 

·      Gebühr für Privatanlieferungen
Die Gebühr für Privatanlieferungen solle weiterhin 10 € pro Anlieferung betragen, obwohl Kosten in Höhe von ca. 19 € pro Anlieferung anfallen. Im Rhein-Kreis Neuss kritisiere diese Quersubventionierung einzig die Stadt Meerbusch.

 

·      Gebührenübersicht
In einem Gebührenvergleich mit benachbarten Kreisen bzw. kreisfreier Städte stehe der Rhein-Kreis Neuss sehr gut dar.

 

Herr Focken spricht sich ebenfalls für subventionierte Privatanlieferungen aus. Herr Wappenschmidt verweist unter anderem auf Probleme bei der gelben Tonne und plädiert dafür, das Thema der gemeinsamen Erfassung von Gelb und Grau nicht aus dem Auge zu verlieren. Herr Wappenschmidt, Herr Demmer, Herr Clever und Vorsitzender Rehse diskutieren die Vor- und Nachteile der privatwirtschaftlichen Sammlung des Altpapiers.

Herr Wappenschmidt wünscht, dass der Gebührenvergleich dem Protokoll beigefügt werde (Anlage 4).

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig