Protokoll:

Herr Clever verweist auf die Tischvorlagen (Anlagen 2 und 3) und fasst die Thematik zusammen. Eigentümer der betreffenden Flächen und damit der Bäume sei die Bezirksregierung, der daher auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Herr Clever betont, dass bei einem vorbereitenden Informationsgespräch zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz, der Bezirksregierung und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreises Neuss der Kreis explizit darauf hingewiesen habe, die Maßnahmen nur auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Abschließend informiert Herr Clever über einen gemeinsamen Ortstermin am 14.11.2014 für alle interessierten Bürger, für Politik und Verwaltung.

 

Vorsitzender Herr Markert, Herr Banse und Herr Dr. Kalthoff diskutieren zum Thema. Herr Clever betont, dass aufgrund der Lage im innerstädtischen Bereich bzw. in einem Waldgebiet für die Untere Landschaftsbehörde keine eigenständigen Regelungskompetenzen bestehen.