Beschluss:

Gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW nimmt der Kreistag die im ersten Verzeichnis 2014 unter a) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. Er genehmigt die unter b) dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich zeigte sich über die Erstattung an die ITK (Lfd.Nr.4) wegen einer Anwendung aus 2013 und die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Lfd.Nr.5) verwundert. Die Kosten hätten bereits mit ein geplant werden können. Die Kosten seien zu erwarten gewesen.

 

Kreiskämmer Ingolf Graul erklärte, dass die Kosten für die Anwendungen des Rettungsdienst erst nachträglich berechnet worden seien und somit für die Anmeldung zum Haushalt zu spät gewesen seien. Dass die linearen Steigerungen der Personalkosten nicht eingeplant wurden, sei auch so kommuniziert worden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann wies darauf hin, dass man bei der Berücksichtigung von Steigerungen der Personalaufwendungen geteilter Meinung sein könne. Man halte die Praxis für richtig, die Steigerungen in möglichst geringen Umfang zu berücksichtigen, um den Einspardruck zu erhöhen.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Jüngerkes wies darauf hin, dass bei einem höheren Ansatz die Kreisumlage hätte erhöht werden müsse.

 

Er sehe bei dieser Vorgehensweise den Grundsatz Klarheit und Wahrheit verletzt, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer. Er sei verwundert, dass die Bezirksregierung bei der Genehmigung nicht darauf hingewiesen habe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Orientierungsdaten des Landes mit 1% berücksichtigt worden seien. Genaue Steigungsraten seien vorher nicht bekannt, so habe das Land etwa für die Beamten zunächst eine Nullrunde beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig