Beschluss:

1.      Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung vom 10.11.2014, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 508.181.444,46 € fest.

2.      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 624.070,29 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

3.      Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2013 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig