Protokoll:

Herr Dr. Bucher referiert über die EU-Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss. Hauptziel sei die Herstellung eines guten ökologischen Zustandes aller Gewässer bis zum Jahre 2015. Eine Fristverlängerung bis 2027 sei jedoch möglich.
Herr Dr. Bucher informiert, dass sich die Wasserqualität in den letzten Jahren stetig verbessert habe. Allerdings fordere die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht nur eine gute Wasserqualität, sondern auch eine gute Strukturgüte der Gewässer. Ein begradigter Wasserlauf in einer Betonröhre beeinträchtige natürlich die Entwicklung einer vielfältigen Flora und Fauna, selbst wenn die Wasserqualität hervorragend sei.

Das schnelle Erreichen eines guten Zustandes der Flüsse im Rhein-Kreis Neuss wie auch in der gesamten Bundesrepublik sei allerdings eher unwahrscheinlich. Daher würden Maßnahmen zur Strukturverbesserung zunächst nur punktuell vorgenommen.

 

Herr Dr. Bucher zeigt anhand einiger Fotos, wie solche Strukturmaßnahmen am Gillbach aussehen können. In Eckum, Hoeningen und Weckhoven könne der Gillbach wieder mäandrieren und die Uferbereiche seien bepflanzt worden. Er betont, dass durch solche Renaturierungsmaßnahmen mittelfristig auch die Gewässerunterhaltungskosten sinken würden. Herr Dr. Bucher informiert über die Kosten der Maßnahmen, die im Bereich des Gillbachs mit 150 € pro laufenden Meter zu Buche schlügen. Das Land trage 80 % der Kosten. Er betont, dass der Erftverband versuche, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen an die Gewässer heran zu führen.

 

Herr Dr. Bucher berichtet über die Erft, die einen Sonderfall darstelle. So sei der Durchfluss aufgrund der Einleitung von Sümpfungswasser von natürlichen 5 m3 pro Sekunde auf über 20 m3 vervierfacht worden, was natürlich einen erheblichen Einfluss auf das Gewässerbett hatte. Da sich jedoch ein Rückgang der eingeleiteten Wassermenge abzeichne und ab dem Jahr 2045 kein Sümpfungswasser mehr eingeleitet würde, müsse das Gewässerbett der Erft natürlich wieder Zug um Zug umgestaltet werden. Dabei würden selbstverständlich die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie beachtet.

 

Herr Dr. Bucher stellt heraus, dass die Rahmenvereinbarung zur Erftumgestaltung, welche die Kostenverteilung regele, inzwischen unterschrieben sei. Bis zum Jahre 2045 koste die Umgestaltung der Erft, die von Bergheim bis zur Mündung durchgeführt werden müsse, 70 Millionen €. Die Vereinbarung sehe vor, dass das Land 75 % der Kosten trage, also 52,5 Millionen €, die RWE Power AG 8 Millionen € und der Erftverband die restlichen 9,5 Millionen €. Er führt des Weiteren aus, dass zurzeit noch Planungsgrundlagen wie Hydraulik und Grundwasserstände ermittelt und erarbeitet würden. Parallel werden notwendige Abstimmungsgespräche z. B. mit der Landwirtschaft und dem Denkmalschutz geführt. Herr Dr. Bucher stellt abschließend einige Pilotmaßnahmen im Bereich von Frimmersdorf, der Insel Hombroich und in Gnadental vor. Die Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlage 1).

 

Herr Focken erkundigt sich nach den Maßnahmen, die an den Gewässern im Rhein-Kreis Neuss geplant seien, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Erftverbandes fielen. Herr Mankowsky teilt mit, dass diese in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses im März 2009 vorgestellt würden.

Herr Dr. Kalthoff fragt hinsichtlich der Berücksichtigung des Grundwassers in der Planung an und erkundigt sich, inwieweit die Bevölkerung über die geplanten Maßnahmen informiert werde. Herr Dr. Bucher führt aus, dass der Einfluss des Grundwassers auf das betreffende Oberflächengewässer, unabhängig von Absenkungen oder Anstiegen, selbstverständlich berücksichtigt werde. So seien z. B. am Norfbach keine weiteren Mäandrierungen vorgesehen, damit der Norfbach zukünftig ansteigendes Grundwasser zügig abführen könne. Er fügt hinzu, dass die Bewirtschaftungspläne ab dem 22.12.2008 für 6 Monate ausgelegt werden. Damit habe die Öffentlichkeit genug Zeit, sich zu informieren und auch Stellung zu beziehen. Herr Mankowsky bietet an, die Bewirtschaftungspläne in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorzustellen.

 

Herr Dorok erkundigt sich über trocken gefallene Altarme an der Erft. Herr Wappenschmidt wünscht Informationen über Mäanderbildung, zu den Pflegekosten bei regulierten und renaturierten Gewässern und zu möglichen Insektenplagen in Niedrigwasserbereichen. Herr Dr. Bucher hebt hervor, dass alle Maßnahmen sehr sorgfältig geplant werden. Aufgrund sinkender Wassermengen an der Erft werden z. B. Altarme aufgegeben oder aber der Querschnitt des Gewässerbettes werde verkleinert. Kosteneinsparungen nach erfolgreicher Renaturierung ergeben sich vor allem daraus, dass das aufwändige 2-malige Mähen und Entkrauten der Uferböschungen pro Jahr wegfalle.

Herr Ingenhoven verweist auf die Kanustrecke in Gnadental, die vom starken Gefälle lebe. Herr Heyner wünscht sich eine bessere Zuwegung in den renaturierten Bereichen, damit diese auch für den Bürger erlebbar seien. Herr Dr. Bucher betont, dass vieles noch geklärt, intelligente Konzepte erarbeitet und natürlich auch Kompromisse gefunden werden müssen.

 

Herr Köhler erkundigt sich zum Zeitrahmen für das Projekt in Gnadental. Herr Dr. Bucher erklärt, dass dieses bis 2015 fertig gestellt sein solle. Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich zum Nordkanal. Herr Jentzsch legt dar, dass am Nordkanal ebenfalls Maßnahmen geplant seien. Die geplanten Maßnahmen an Nordkanal und Niers würden in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von einem Vertreter der Bezirksregierung vorgestellt. Herr Dr. Bucher ergänzt, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie für künstliche Gewässer wie dem Nordkanal nicht so hoch gesteckt seien. Herr Jentzsch fügt hinzu, dass die Bewirtschaftungspläne aus diesen Bereichen natürlich ebenfalls für 6 Monate öffentlich ausgelegt würden.