Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer machte darauf aufmerksam, dass unter Tagesordnungspunkt 3 seitens der Verwaltung allgemeine Aussagen zur Straßenbaufinanzierung, insbesondere zu den maßgeblichen Förderkriterien getroffen seien. Ebenfalls könne der Verwaltungsvorlage vom 28.01.2015 ein perspektivischer Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung in den nächsten Jahren entnommen werden.

 

Dezernent Mankowsky legte besonderen Wert auf die Feststellung, dass das unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 näher erläuterte Kreisstraßenprogramm lediglich ein unverbindlicher Investitionsrahmenplan sei.

Sämtliche noch nicht begonnene und für den Zeitraum von 2016 bis 2020 gelistete Maßnahmen stünden unter ausdrücklichem Finanzierungsvorbehalt. Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgehe, würden aufgrund der Begrenztheit der für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel schwerpunktmäßig nur noch Erhaltungsmaßnahmen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit Aussicht auf Förderung bzw. finanzielle Beteiligung des Landes genießen. Vor diesem Hintergrund bzw. im Hinblick auf die restriktiven Förderkriterien sei festzustellen, dass die im Kreisstraßenbauprogramm aufgeführten Projekte faktisch kaum Chancen auf finanzielle Förderung hätten.

Gleichwohl sei es wichtig und ratsam, bestehende Planungen voranzutreiben und neue Maßnahmen planerisch zu entwickeln, um ggf. – sollte sich die künftige Fördersituation grundlegend ändern – schubladenfertige Projekte zur Bezuschussung vorlegen zu können. Ungeachtet dessen würden die Maßnahmen im Kreisinvestitionshaushalt entsprechend etatisiert.

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass hierzu keine Nachfragen aus dem Ausschuss gestellt wurden und leitete über Tagesordnungspunkt 3.1.