Sitzung: 24.02.2015 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0430/XVI/2015
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Fischer machte darauf aufmerksam, dass unter
Tagesordnungspunkt 3 seitens der Verwaltung allgemeine Aussagen zur
Straßenbaufinanzierung, insbesondere zu den maßgeblichen Förderkriterien
getroffen seien. Ebenfalls könne der Verwaltungsvorlage vom 28.01.2015 ein perspektivischer
Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung in den nächsten Jahren entnommen
werden.
Dezernent Mankowsky legte besonderen Wert auf die
Feststellung, dass das unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2
näher erläuterte Kreisstraßenprogramm lediglich ein unverbindlicher
Investitionsrahmenplan sei.
Sämtliche noch
nicht begonnene und für den Zeitraum von 2016 bis 2020 gelistete Maßnahmen
stünden unter ausdrücklichem Finanzierungsvorbehalt. Wie aus der
Sitzungsvorlage hervorgehe, würden aufgrund der Begrenztheit der für
Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel schwerpunktmäßig nur noch
Erhaltungsmaßnahmen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Gemeinschaftsmaßnahmen mit
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt
Sanierung und / oder Verkehrssicherheit Aussicht auf Förderung bzw. finanzielle
Beteiligung des Landes genießen. Vor diesem Hintergrund bzw. im Hinblick auf
die restriktiven Förderkriterien sei festzustellen, dass die im
Kreisstraßenbauprogramm aufgeführten Projekte faktisch kaum Chancen auf
finanzielle Förderung hätten.
Gleichwohl sei es
wichtig und ratsam, bestehende Planungen voranzutreiben und neue Maßnahmen
planerisch zu entwickeln, um ggf. – sollte sich die künftige Fördersituation
grundlegend ändern – schubladenfertige Projekte zur Bezuschussung vorlegen zu
können. Ungeachtet dessen würden die Maßnahmen im Kreisinvestitionshaushalt
entsprechend etatisiert.
Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass hierzu keine Nachfragen
aus dem Ausschuss gestellt wurden und leitete über Tagesordnungspunkt 3.1.