Protokoll:

Die Ausschussmitglieder ließen sich von Dezernenten Mankowsky zum aktuellen Sachstand dieses wichtigen Straßenbauprojektes informieren:

Die zuletzt im November 2014 im Rahmen eines Abstimmungsgespräches mit der Bezirksregierung Düsseldorf erzielten Ergebnisse seien insgesamt positiv zu beurteilen. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sei festzuhalten, dass dem geplanten Vorhaben nach ausdrücklicher Bestätigung der Bezirksregierung keine unausräumbaren Bedenken entgegenstünden. Der Kreis sei nunmehr aufgerufen, die Planunterlagen im erforderlichen Umfang anzupassen und auf den neuesten Stand zu bringen. Die Aktualisierung der verfahrensrelevanten Verkehrszahlen sei angesichts der bisherigen Verfahrensdauer selbstverständlich und in relativ kurzer Zeit leistbar.

Zur Störfallproblematik sei festzustellen, so Dezernent Mankowsky weiter, dass Einigkeit dahingehend bestehe, dass eine alleinige technische Lösung – wie bereits gutachtlich nachgewiesen – nicht existiere. Im Zuge einer rechtlichen Abwägung sei der Nachweis zu erbringen, dass die neu zu schaffende Anschlussstelle für den abzuwickelnden Verkehr, für die Bevölkerung sowie für den Standort insgesamt die bessere Alternative gegenüber einer Nullvariante darstelle. Zudem sollten im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung eine Darstellung und Ermittlung sog. Unfallschwerpunkte unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Verkehrsverhältnisse erfolgen. Die sich aus dem Termin bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.11.2014 ergebenden Verfahrensanforderungen hinsichtlich der Störfallproblematik habe die Verwaltung Mitte Februar 2015 mit dem seinerzeit beauftragten TÜV-Gutachter vorbesprochen. Dieser habe sich auf Anfrage der Verwaltung bereit erklärt, auch weiterhin das Verfahren im notwendigen Umfang gutachtlich zu begleiten. Ebenso stehe der Gutachter der Verwaltung beratend zur Seite, wenn in Kürze eine weitere fachspezifische Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf bzw. der dortigen Immissionsschutzbehörde anstehe.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Will führte Dezernent Mankowsky ergänzend aus, erklärtes Ziel der Verwaltung sei es, den seinerzeitigen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahren sowie die dazugehörigen Planfeststellungsunterlagen den Erfordernissen entsprechend zu aktualisieren, im notwendigen Umfang zu ergänzen und der aktuellen Datengrundlage anzupassen. Sollte die in Kürze im Rahmen einer Folgebesprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorzunehmende Abstimmung positiv verlaufen, sei mit einer Bearbeitungsdauer von ungefähr einem halben Jahr zu rechnen.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann pflichtete der positiven Einschätzung der Verwaltung bei und zeigte sich erleichtert, dass die Bezirksregierung Düsseldorf sich kooperativ zeige. Dass die Planfeststellungsunterlagen überarbeitet werden müssten, sei nachvollziehbar, wenn man sich vergegenwärtige, dass die Antragstellung zur Durchführung des Verfahrens mehrere Jahre zurückliege.

Sie empfahl, soweit möglich, auch Synergien zu nutzen, welche sich aus der bauleitplanerischen Tätigkeit der Stadt Dormagen aus Anlass der Planung des Interkommunalen Gewerbegebietes am Silbersee ergeben könnten.

 

Ausschussmitglied Drüll bat um Beantwortung der Frage, ob im Rahmen des Gespräches mit der Bezirksregierung am 13.11.2014 auch die in Betracht kommenden technischen Möglichkeiten allesamt zur Sprache gekommen seien. Besondere Beachtung sollten seines Erachtens zufahrtsbegrenzende Regelungen wie Sperrungen der Zubringerstraße etc. haben.

 

Dezernent Mankowsky verwies hierzu auf die in der Vergangenheit extensiv vorgenommenen Prüfungen im Rahmen des Sachverständigengutachtens und die bedauerlicherweise – in technischer Hinsicht - nicht zielführenden Lösungsansätze.

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen.