Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Vorsitzender Radmacher verwies zum verabschiedeten Kulturfördergesetz NRW auf die Vorlage.

Frau Broll und Herr Schnitzler befürchteten, dass dieses Gesetz nicht viel Neues bringe und erfragten, ob der Kreis von dem Gesetz profitieren könne.

Herr Lonnes stellte fest, dass mit dem Gesetz auf bestehende Regelungen, wie z.B. § 2 Absatz 1 i.V.m. § 6 Absatz 1 der Kreisordnung, zurückgegriffen werde. Das Gesetz erfülle hierzu nicht alle Erwartungen an eine grundlegende Regelung zur Kulturförderung, insbesondere vermeide das Gesetz die Kultur zur Pflichtaufgabe zu erklären. Auch fehle jede finanzielle Regelung.