Protokoll:

Herr Ramakers erläuterte den Zusammenhang zwischen der Notwendigkeit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW und der auf Bundesebene beschlossenen Ablösung des Berufsbildes „Rettungsassistent“ durch das Berufsbild „Notfallsanitäter“.

 

Herr Zellerhoff sprach die seit 15 Jahren praktizierte Zertifizierung im Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss über das Rettungsdienstkompendium an. Der freiwilligen Prüfung in der höchsten Stufe haben sich dabei im Jahr 2014 78 Personen unterzogen; insgesamt seien im vergangenen Jahr 130 Rettungsassistenten im Bereich der Erstversorgungsmaßnahmen fortgebildet worden.

 

Herr Cöllen thematisierte, ob Notfallsanitäter Konkurrenz zu Notärztinnen/Notärzten seien; Herrn Zellerhoff verneinte dies im Hinblick auf den Notarztmangel, die steigenden Einsatzzahlen und den Blick auf schnellstmögliche medizinische Hilfe.

 

Die Abgrenzung der Notkompetenz zur Regelkompetenz wurde durch Herrn Schulz erfragt, wobei Herr Zellerhoff darauf verwies, dass einheitliche Grenzen schwer festlegbar seinen, was unter anderem durch strukturelle und örtliche Gegebenheiten nahezu unmöglich sei.

 

Herr Zellerhoff führte weiterhin aus, dass auch die Funktion eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst einer gesetzlichen Implementierung bedürfe.

 

Herr Graul thematisierte zudem die Problematik der Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung. Für den Bereich der Vergabe verwies Herr Graul erneut auf die EU-Bereichsausnahme, nach welcher Direktvergaben dem EU-Recht nicht entgegen stehen.