Sitzung: 19.02.2015 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0431/XVI/2015
Beschluss:
Unter der Voraussetzung, dass das Land NRW ab 2015 bis 2017 die Schulsozialarbeit BuT im Rhein-Kreis Neuss i.H.v. 60 % fördert, wird das Projekt „Schulsozialarbeit BuT“ im TZG in den Jahren 2015 bis 2017 fortgeführt.
Darüber hinaus wird sich der Rhein-Kreis Neuss bei Bund und
Land dafür einsetzen, dass die Schulsozialarbeit BuT auch über 2017 hinaus
weitergeführt wird.
Diese Fortführung der Schulsozialarbeit darf nicht zu einer finanziellen
Mehrbelastung der Kommunen führen.
Protokoll:
Allgemeiner Vertreter Steinmetz berichtete, dass das Interesse an diesem Thema sehr hoch sei. Zahlreiche Anfragen hierzu seien an den Rhein-Kreis Neuss herangetragen worden, so dass bereits eine erste Pressemeldung als sinnvoll angesehen worden sei und bat hierfür um entsprechendes Verständnis. Auch die vielen, in der heutigen Sitzung anwesenden Schulsozialarbeiter seien nun auf das Ergebnis der Beratung gespannt.
Er zeigte sich zufrieden mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rhein-Kreis Neuss. Dies sei insbesondere dem Umstand zu verdanken, dass von Beginn an viele Akteure u.a. die Städte und Gemeinden , Vereine etc in die Umsetzung einbezogen worden seien. Dieser an den Statistiken ablesbare Erfolg müsse nun weiter gesichert werden.
Hierfür seien die Schulsozialarbeiter ein wichtiges Instrument. Diese hatten und haben einen hohen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung.
Aus diesem Grund falle es leicht den Beschlussvorschlag zu
unterbreiten, mit dem die Fortführung der Schulsozialarbeit bis 2017 gesichert
werden könne.
Hilfreich sei dabei natürlich die zugesagte Landesförderung, welche in
Kombination mit der bisherigen wirtschaftlichen Projektplanung einhergehe und
damit die Kosten in einem sehr überschaubaren Rahmen halte.
Er hoffe, dass frühzeitig eine Möglichkeit gefunden werde die Schulsozialarbeit
auch über 2017 hinaus fortzuführen, ohne dass dies zu einer finanziellen
Belastung der Kommunen führe.
Der Vortrag von Frau Rothe-Slak erläutert die Organisation, die Ausrichtung und Finanzierung der Schulsozialarbeit BuT und ist als Anlage beigefügt.
Kreistagsmitglied Cöllen dankte den Schulsozialarbeitern und
erklärte, dass seine Fraktion für den Beschluss der Fortführung stimmen werde.
Kreistagsmitglied Bartsch sprach den Schulsozialarbeitern ebenfalls seine
Anerkennung für die gute und präventive Arbeit aus. Er bedauerte, dass sich der
Bund aus der Finanzierung zurückgezogen habe, begrüße entsprechend, dass das
Land eingesprungen sei und dank der bisherigen Projektfinanzierung ein entsprechend
guter Weg für die weitere Fortführung gefunden worden sei. Er wünsche den
Schulsozialarbeitern auch weiterhin eine gute und erfolgreiche Arbeit.
Auch Kreistagsmitglied Carsten Thiel sah in der Schulsozialarbeit BuT einen
wichtigen Baustein zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Er sehe das
Land in der Pflicht eine 100-prozentige Förderung zu übernehmen und regte an
den Beschluss dahingehend zu formulieren, dass „mindestens 60 % der Förderung“
über das Land erfolge.
Kreistagsmitglied Rosellen würdigte ebenfalls die Arbeit der Schulsozialarbeiter als hervorragend. Er teile die Hoffnung, dass für die Zeit nach 2017 eine einvernehmliche Lösung gefunden werde, welche nicht zu Lasten der Kommunen gehe.
Auch Kreistagsmitglied Stein-Ulrich erklärte, dass ihre Fraktion dem Beschluss zustimmen werde. Auch sie unterstrich den präventiven Charakter der Arbeit und verwies dabei auch auf den Bericht der Süddeutschen Zeitung, der der Einladung beigefügt war.
Ausschussmitglied Koch fragte, ob es durch das erhöhte Asylaufkommen auch zu einer Mehrarbeit bei den Schulsozialarbeitern komme.
Allgemeiner Vertreter Steinmetz bestätigte, dass die Arbeit kreisweit u.a. auch aufgrund des Zugangs von Asylberechtigten zugenommen habe.
Bezüglich der Formulierung der Beschlussempfehlung schlug Kreistagsmitglied Cöllen vor, einen Passus zu ergänzen, dass man sich für eine Fortführung über 2017 hinaus einsetzen werde, dies aber nicht zu einen Belastung der Kommunen führen dürfe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 2 Enthaltungen