Protokoll:

 

Kreistagsmitglied Bartsch verwies auf den Antrag seiner Fraktion. Die Verwaltung werde beauftragt, gemeinsam mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege ein Konzept zu entwerfen, dass die Strukturen im Rhein-Kreis Neuss zur Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ aufzeige.

 

Kreistagsmitglied Cöllen erklärte, dass seine Fraktion zwar den Antrag dem Grunde nach befürworte, er aber klarstellen wolle, dass die im Antrag formulierte Initiative bereits auf verschiednen Ebenen angegangen werde.  Zudem müsse noch deutlich gemacht werden, dass es nicht um die generelle Verhinderung einer Heimaufnahme gehe.
Er sehe es als sinnvoll an, dass der Antrag so ausgelegt werde, dass die in der Begründung dargestellten Ideen in die weiteren Beratungen einfließen sollten.

 

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich teilte mit, dass man gerne den Antrag unterstützen würde.
Man wünsche sich allerdings eine Ergänzung dahingehend, dass die Implementierung des Projektes „Präventive Hausbesuche“ geprüft werde. 

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose riet dazu, die Antragsinhalte mit in die weitere Beratung zu nehmen. Er sehe die vorgeschlagene Frist für die Entwicklung eines solchen Konzeptes bis November als zu kurz an.

Da bis 2016 eine Aktualisierung der Zielsetzungen innerhalb des Silbernen Plans erfolgen müsse, sei eine förmliche Beschlussfassung entbehrlich. Die zum Ausdruck gebrachten Anregungen seien aber grundsätzlich richtig.

 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz bestätigte, dass eine kommunale Bedarfsplanung nach § 7 GEPA NRW auch unter Einbeziehungen der im Antrag aufgeführten Anregungen und Hinweise erfolgen müsse. Ein solcher Beschluss würde daher lediglich eine ohnehin vorhandene gesetzliche Anforderung bestätigen.

 

Kreistagsmitglied Bartsch gab zu Bedenken, dass dieser Beschluss aber Grundlage für Maßnahmen sein könnte, welche mit finanziellem Aufwand verbunden seien.

 

Hier hielt Ausschussvorsitzender Dr. Klose wiederum entgegen, dass gerade die Finanzierungswege bestimmter Maßnahmen noch geklärt werden müssten. Darüber hinaus sei noch viel, zum Teil sehr kleinteilige Gestaltung zum Beispiel bei der Definition räumlicher Begriffe erforderlich, so dass vor diesem Hintergrund eine solche Beschlussfassung einen zu engen Zeit- und Handlungsrahmen vorgebe.

 

Kreistagsmitglied Bartsch erklärte sich einverstanden, die Hinweise in dem Antrag  um die Anregungen  der Kreistagsabgeordneten Cöllen und Stein-Ulrich zu ergänzen und der Verwaltung in Form eines Arbeitspapieres zuzuleiten.

 

Bezüglich der Zeitschiene verwies Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz auf die gesetzliche Vorgabe und kündigte die überarbeitete Planung für Anfang 2016 an.