Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zum Behindertenfahrdienst zustimmend zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Baumgarth berichtete zur Organisation, Inanspruchnahme und Finanzierung des Behindertenfahrdienstes Rhein-Kreis Neuss.
Der Vortrag ist als Anlage beigefügt.

Kreistagsmitglied Servos dankte für den Vortrag. Sie würde es begrüßen, wenn der  Fahrdienst ausgeweitet werde. Dies beträfe sowohl die Anzahl der zulässigen Inanspruchnahme,  aber besonders auch den Zeitrahmen der Fahrten. So sehe sie es als sehr kritisch an, dass der Fahrdienst nur bis 22.00 Uhr im Einsatz sei. Viele kulturelle Angebote könnten bei dieser Vorgabe nicht mit Hilfe des Fahrdienstes erreicht werden.
Diese engen Vorgaben seien zudem nach Ihrer Auffassung nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen, welche geltendes Recht sei.

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass die finanziellen Vorgaben nach Einrichtung des Fahrdienstes kontinuierlich angepasst worden seien. Mit den derzeit bereit gestellten Mitteln sei der Fahrdienst nur in dem dargestellten Umfang umsetzbar.  Er betonte, dass das derzeit vereinbarte Angebot ganzjährig aufrecht erhalten werde, auch wenn sich abzeichne, dass der Haushaltsansatz überschritten werde. Eine Ausweitung des Umfangs, sei es bezüglich der Fahrten allgemein oder auch bezüglich der Uhrzeiten, in welchen der Fahrdienst bereit gehalten werde, wäre jedoch unweigerlich mit Mehrkosten verbunden. Hierzu sei dann eine entsprechende politische Beschlussfassung notwendig.

Sachkundiges Mitglied Boland wies auf die Situation behinderter Menschen hin und regte an, über die Frage was Teilhabe bedeute zu diskutieren. Die Inanspruchnahme eines entsprechenden privaten Fahrdienstes sei für die meisten behinderten Menschen zu teuer. Daher sei die Institution im Rhein-Kreis Neuss sehr zu begrüßen. Fraglich sei aber, ob man die Zeiten tatsächlich so bemessen solle, dass damit doch eine Einschränkung der persönlichen Freiheit einhergehe. Er begrüße jedoch sehr, dass im Rhein-Kreis Neuss, anders als bei anderen Trägern, die Inanspruchnahme nicht an eine Einkommensprüfung gebunden sei. Er sehe die Situation im Rhein-Kreis Neuss damit als sehr gut, wenngleich ausbaufähig an.

Kreistagsmitglied Cöllen konnte die Argumentation bezüglich der Einschränkungen nachvollziehen, sah dies aber auch als eine Frage an, die im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden müsse.