Sitzung: 19.02.2015 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0436/XVI/2015
Beschluss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zum Behindertenfahrdienst zustimmend zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Baumgarth berichtete
zur Organisation, Inanspruchnahme und Finanzierung des Behindertenfahrdienstes Rhein-Kreis
Neuss.
Der Vortrag ist als Anlage beigefügt.
Kreistagsmitglied Servos
dankte für den Vortrag. Sie würde es begrüßen, wenn der Fahrdienst ausgeweitet werde. Dies beträfe
sowohl die Anzahl der zulässigen Inanspruchnahme, aber besonders auch den Zeitrahmen der
Fahrten. So sehe sie es als sehr kritisch an, dass der Fahrdienst nur bis 22.00
Uhr im Einsatz sei. Viele kulturelle Angebote könnten bei dieser Vorgabe nicht
mit Hilfe des Fahrdienstes erreicht werden.
Diese engen Vorgaben seien zudem nach Ihrer Auffassung nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention
in Einklang zu bringen, welche geltendes Recht sei.
Allgemeiner Vertreter
Steinmetz erklärte, dass die finanziellen Vorgaben nach Einrichtung des
Fahrdienstes kontinuierlich angepasst worden seien. Mit den derzeit bereit
gestellten Mitteln sei der Fahrdienst nur in dem dargestellten Umfang
umsetzbar. Er betonte, dass das derzeit
vereinbarte Angebot ganzjährig aufrecht erhalten werde, auch wenn sich
abzeichne, dass der Haushaltsansatz überschritten werde. Eine Ausweitung des
Umfangs, sei es bezüglich der Fahrten allgemein oder auch bezüglich der
Uhrzeiten, in welchen der Fahrdienst bereit gehalten werde, wäre jedoch
unweigerlich mit Mehrkosten verbunden. Hierzu sei dann eine entsprechende
politische Beschlussfassung notwendig.
Sachkundiges Mitglied
Boland wies auf die Situation behinderter Menschen hin und regte an, über die
Frage was Teilhabe bedeute zu diskutieren. Die Inanspruchnahme eines
entsprechenden privaten Fahrdienstes sei für die meisten behinderten Menschen
zu teuer. Daher sei die Institution im Rhein-Kreis Neuss sehr zu begrüßen.
Fraglich sei aber, ob man die Zeiten tatsächlich so bemessen solle, dass damit
doch eine Einschränkung der persönlichen Freiheit einhergehe. Er begrüße jedoch
sehr, dass im Rhein-Kreis Neuss, anders als bei anderen Trägern, die
Inanspruchnahme nicht an eine Einkommensprüfung gebunden sei. Er sehe die
Situation im Rhein-Kreis Neuss damit als sehr gut, wenngleich ausbaufähig an.
Kreistagsmitglied Cöllen
konnte die Argumentation bezüglich der Einschränkungen nachvollziehen, sah dies
aber auch als eine Frage an, die im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden
werden müsse.