Beschluss:

Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird abgelehnt.


Protokoll:

Herr Becker von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, erläuterte den Antrag zur Überarbeitung der Elternbeitragssatzung des Rhein-Kreises Neuss für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege.

Seiner Fraktion sei besonders wichtig einkommensschwache Familien zu entlasten, indem die Beitragsgrenze heraufgesetzt werde. Die Beitragssatzung dürfe für solche Familien nicht abschreckend wirken, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass die Kinder weder eine Kindertagesstätte besuchen, noch die Kindertagespflege in Anspruch genommen werde.

Um die daraus resultierenden Einnahmeverluste zu vermeiden, soll für einkommensstarke Familien (Einkommen über 72.000 €) eine bzw. mehrere neue Beitragsstaffelungen geschaffen werden.

Des Weiteren sollen die Abstände der Einkommensstaffelungen auf regelmäßige Abstände verkleinert und die gesonderten Beträge für zweijährige Kinder abgeschafft und stattdessen Elternbeiträge für U3-Kinder und Ü3-Kinder erhoben werden.

Herr Becker führt weiter aus, dass die Umsetzung einiger Punkte aus dem Antrag durch die nochmalige Überarbeitung der Satzung zwar gelungen sei, der Kernpunkt, nämlich die Entlastung einkommensschwacher Familien, jedoch immer noch zu gering sei.

 

Herr Lonnes antwortete, dass eine abschreckende Wirkung durch die Satzung nicht gewünscht sei. Die Einkommensgrenze für die Beitragsfreiheit habe man bewusst auf 20.000 € heraufgesetzt, da Familien mit einem Einkommen ab 20.000 € regelmäßig nicht in Bezug von Leistungen nach dem SGB II stünden und somit das volle Kindergeld zur Verfügung stehe. Es sei richtig, dass einkommensstarke Familien mehr beitragen könnten, jedoch sei eine stärkere Belastung ebenfalls nicht gewünscht, da auch dort ansonsten die Gefahr bestünde, dass diese Einkommensgruppen private Lösungen bevorzugen. Auch Kinder von einkommensstarken Familien sollten nach Möglichkeit eine ganz normale Kindertagesstätte besuchen.

Im übrigen wehrte sich Herr Lonnes gegen eine Umverteilung von Einkommen im Wege der Heranziehung zu Kindergartenbeiträgen.

Weiterhin wies er darauf hin, dass die Veränderung und Reduzierung der Stufen im Endergebnis zu mehr Bürokratie führe und auch eine höhere Belastung für die dadurch betroffenen Familien mit sich bringen werde. Der Sonderbeitrag für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren sei durch den damit verbundenen Mehraufwand für die Betreuung der Kinder ebenfalls gerechtfertigt. Man wolle dies jedoch beobachten und eine spätere Änderung der Satzung sei immer noch möglich.

 

Herr Wappenschmidt sprach sich für die als Sitzungsvorlage vorliegende Version der Elternbeitragssatzung aus. Es handele sich um eine sehr ausgeglichene Vorlage, die auch die soziale Staffelung in einem angemessenen Maße berücksichtige.

 

Herr Schmitz schloss sich den Ausführungen von Herrn Wappenschmidt weitestgehend an. Dennoch werde man den Antrag der Grünen hinsichtlich der Punkte Eins und Zwei mittragen.

 

Herr Becker gab nochmals zu bedenken, dass ein Familieneinkommen von 20.000 € nicht viel sei und sogar noch unter dem Existenzminimum liege. Eine Satzung dürfe nicht dafür sorgen, dass das staatlich garantierte Existenzminimum unterschritten werde. Er stelle somit den konkreten Antrag die Einkommensgrenze für die Beitragsfreiheit auf 25.000 € herauf zu setzen.

 

Herr Lonnes erläuterte anhand eines Rechenbeispiels, dass auch eine Familie mit einem Einkommen von knapp unter 25.000  € durch die Elternbeitragssatzung in einem erträglichem Maße belastet werde und über ein Nettoeinkommen in Höhe von 20.000 € verfügen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt teilte Herr Berheide mit, dass das Gesamtbeitragsaufkommen bei der Einkommensgruppe zwischen 20.000 € und 25.000 € bei 2.130 € monatlich läge. Herr Lonnes ergänzte, dass die Mindereinnahmen bei einer Anhebung auf 25.000 € somit bei 40.000 € im Jahr liegen.

 

Auf Wunsch von Herrn Schmitz ließ der Vorsitzende Dirk Rosellen den Kreisjugendhilfeausschuss zunächst über die Punkte Eins und Zwei und anschließend über die Punkte Drei und Vier des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, abstimmen.

 

Die Punkte Eins und Zwei wurden bei 5 Stimmen dafür, einer Enthaltung und 6 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.


Die Punkte Drei und Vier wurden bei einer Fürstimme, 2 Enthaltungen und 9 Gegenstimmen ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.