Sitzung: 05.03.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/0482/XVI/2015
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Ø für den Neubau der Kindertageseinrichtung Gorchheimer Weg in Rommerskirchen mit 2 Gruppen der Gruppenform I, mit insgesamt 8 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren und 32 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren ein Zuschuss des Kreisjugendamtes zu den anerkennungsfähigen Baukosten in Höhe von bis zu 50 % = 567.846,95 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 1.135.693,97 Euro gewährt.
Ø zu den anerkennungsfähigen Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 81.900,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 163.800,00 Euro gewährt.
Gewährte Bundesmittel für den U3-Ausbau führen zur Reduzierung
des Kreiszuschusses entsprechend der Förderichtlinien des Rhein-Kreises Neuss
zur Investitionskostenförderung für
Kindertageseinrichtungen vom 16.10.2013.
Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.
Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.
Die Mittel sind im Haushalt 2015 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig und ohne Aussprache den folgenden Beschluss: