Protokoll:

Bezüglich der zweiten Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. Anlage) erläuterte der Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Ingolf Graul, dass am 28.10.2008 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der sogenannte Entschädigungsfall festgestellt worden sei. Dies sei Voraussetzung dafür, dass die Zahlungsabwicklung über den Einlagensicherungsfond erfolgen kann. Er betonte, dass der Rhein-Kreis Neuss in ständigem Kontakt mit dem Bundesverband der Banken stünde, über den die Entschädigungsleistungen abgewickelt werden. Man habe die Zusage, dass in Kürze die Ansprüche festgestellt würden und die Abwicklung der Zahlung erfolge.

Da die Festgeldanlagen zwangsprolongiert seien, werden diese bis dahin mit einem durchschnittlichen, marktüblichen Zinssatz verzinst.