Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz in Dormagen-Gohr.


Protokoll:

Beiratsmitglied Hübinger nahm Bezug auf die laufende Diskussion über den Konverterstandort. Hier sei ein Standort in Kaarst in Aussicht, es werde aber auch noch über einen Standort in der Nähe von Gohr gesprochen. Sowohl der Konverter, als auch die Basisstation seien Ausgangspunkte für Strahlung.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass zwischen den beiden Projekten keine Verbindung bestehe. Dennoch entstehe bei beiden elektromagnetische Strahlung.

 

Herr Schmitz verwies auf die vom Betreiber der Basisstation einzuhaltenden immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte und die hierzu ergangene Rechtsprechung.

 

Beiratsmitglied Göbert sah den Standort als gut gewählt an. Er liege zwischen Gohr und Broich und betreffe möglichst wenig Bebauung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen.