Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2018 zur Kenntnis.


Protokoll:

Kämmerer Graul nahm Bezug auf die mit der Einladung  vorgelegten Erläuterungen zur Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2018 gem. § 9 GemHVO.

 

Er führte aus, dass zunächst eine Prognoserechnung für das laufende Haushaltsjahr 2015 vorgenommen wurde, da insbesondere durch die Festsetzungen des GFG 2015 z.T. Abweichungen zu den Planansätzen zu verzeichnen sind. Im Bereich der Personalaufwendungen sowie der Sozialtransferaufwendungen und der Kosten der Unterkunft müsse aufgrund des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2014 sowie der aktuellen Entwicklungen ebenfalls mit Mehraufwand gerechnet werden.  In der Summe sei davon auszugehen, dass das Haushaltsjahr 2015 mit einem negativen Ergebnis abschließen wird.

 

Basierend auf diesen Prognosen und unter Zugrundelegung der Orientierungsdaten des Landes wurde die Fortschreibung des Ergebnis- und Finanzplanes 2016 bis 2018 vorgenommen. Dabei wurde für die Jahre 2016 und 2017 ein konstanter Kreisumlage-Hebesatz von 39,8 v.H. unterstellt. Für 2018 kann eine Senkung des Hebesatzes um rund 0,4 v.H. angestrebt werden. Aufgrund steigender Umlagegrundlagen steigen die absoluten Beträge in den jeweiligen Jahren weiter an. Kämmerer Graul betonte, dass die endgültigen Festsetzungen letztlich jedoch den jeweiligen Etatberatungen vorbehalten bleiben.

 

Bezüglich des Jahresergebnisses 2014 legte Kämmerer Graul dar, dass nach vorsichtiger Einschätzung ein Minus von rd. 2 Mio. EUR  zur erwarten sei. Hierbei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass bei den Pensionsrückstellungen infolge der Besoldungserhöhungen mit Aufwandssteigerungen zu rechnen ist. Die konkreten Berechnungen der RVK zur Höhe der vorzunehmenden Rückstellungen lägen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Der prognostizierte Fehlbetrag könne im Übrigen aus der Ausgleichrücklage gedeckt werden.

 

Auf eine entsprechende Anfrage von Frau Stephan-Gellrich, erklärte Herr Graul, dass die Erträge aus der sog. „Übergangsmilliarde“ nicht ausreichen werden, die finanziellen Aufwüchse aus dem Bereich der Eingliederungshilfe zu decken. Landrat Petrauschke ergänzte, dass nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages selbst mit den ab 2018 zu erwartenden 5 Milliarden Bundeshilfe nur die Steigerungsraten aufgefangen werden können. Herr Dr. Ammermann ergänzte, dass aufgrund der in den Bundesländern unterschiedlich festgelegten Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe der Wunsch, die Hilfen unmittelbar an die Leistungserbringer zu gewähren nicht realisiert werden konnte.

 

Mit Blick auf die vom Kämmerer vorgetragene Haushalts-Prognose führte Herr Dr. Ammermann aus, dass angesichts der vorgetragenen Zahlen nicht von einer gravierenden Abweichung gegenüber der ursprünglichen Planung gesprochen werden und man an der beschlossenen Haushaltssatzung festhalten könne. Aufgrund des Doppelhaushaltes hätte den kreisangehörigen Städten Gemeinden frühzeitig eine verlässliche Planungsgrundlage zur Verfügung gestanden. Dies solle man bei der Planung zukünftiger Haushalte bedenken.

 

Beim Zinsaufwand sei weiterhin aufgrund der praktizierten Entschuldungspolitik von sinkenden Aufwendungen auszugehen, so Kämmerer Graul auf eine Anfrage von Herrn Stupp. Vorzeitige Tilgungen seien angesichts zu hoher Vorfälligkeitsentschädigungen nicht vorgesehen.

 

Vorsitzender Jüngerkes bat abschließend noch um eine Klarstellung der Übersicht über die Fraktionszuwendungen bzgl. der Grundkostenpauschale, was von der Verwaltung zugesagt wurde.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig