Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2015 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig