Protokoll:

Dezernent Stelten verwies auf die enorme finanzielle Bedeutung der Aufwendungen nach dem SGB XII und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken im Rahmen der Haushaltsplanung. Die Veränderungen bei den Heizkosten und den Energiepreisen hätten in der Vergangenheit diese Problematik besonders verdeutlicht. Während bei einer optimistischen Schätzung die Aufwendungen im Bereich des SGB II im Jahr 2008 ca. 1 Mio. € unter dem Haushaltsansatz 2008 bleiben könnten, werde im Bereich des SGB XII die demographische Entwicklung auch durch die steigenden Belastungen des Kreishaushaltes deutlich. Dieser Effekt werde in der Zukunft durch den Umstand weiter verstärkt, dass ältere Menschen zunehmend mit einer geringeren Rente auskommen müssten.

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Servos zu den Fallzahlen in der Krankenhilfe führte Dezernent Stelten aus, dass bei einem geringen Personenkreis keine Krankenversicherung bestehe, und die betroffenen Menschen mit einem hohen Risiko von Krankenbehandlungskosten belastet seien. Diese Fälle verblieben daher beim Träger der Sozialhilfe und würden trotz der geringen Fallzahlen vergleichsweise hohen Kosten verursachen.

Kreistagsmitglied Brand lobte die Transparenz des Berichtes und regte an, die Zahlen in dieser Form auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Sie bat des weiteren um eine Übersicht des Zuwachses an Integrationshelfern im Bereich der Eingliederungshilfe in den letzten Jahren sowie eine Aufstellung der Möglichkeiten von Schulbesuchen und Teilhabe. Dezernent Stelten sagte entsprechende Unterlagen für das Protokoll zu und erläuterte, dass die Haushaltsdaten und -prognosen vom Landrat als Information in die Bürgermeisterkonferenz eingespeist worden seien. Die Kommunen hätten ebenfalls eine gute Datengrundlage, da sie einen großen Teil der Aufgaben im Rahmen der Delegation selbst ausführten.

Kreistagsmitglied Kresse erklärte, der Bund sei aufgefordert ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Im Bereich der Kinderarmut werde deutlich, dass die Leistungen nicht bei den Kindern ankomme. In diesem Zusammenhang sei an das im Kreistag gegebene Versprechen zu erinnern, die Kinderarmut bekämpfen zu wollen. Kreistagsmitglied Thiel entgegnete, dem Kreis sei kein Vorwurf zu machen, da er lediglich die gesetzlichen Vorgaben umsetzen könne. Er bat um eine Erläuterung zu der in den Ausschussunterlagen angegebenen Einsparungen von 500.000,-€ durch die Kindergelderhöhung, da die Auswirkung der Einsparung in den gelieferten Daten nicht erkennbar sei. Dezernent Stelten erläuterte, dass der zunächst bei den Kosten der Unterkunft eintretende Einsparung von 500.000,-€ ein Mehraufwand durch Anrechnung von UVG-Leistungen und zivilrechtlichen Unterhaltsansprüchen entgegenstehe, so dass letztlich nur ein Einspareffekt von 230.000,-€ eintrete. Dies sei im Haushaltsansatz für das kommende Jahr berücksichtigt.