Protokoll:

Kreiskämmerer Graul führte aus, dass infolge der erhöhten Umlagegrundlagen 2015 bei der Kreisumlage Jugendamt sowie der Mehrbelastung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss eine Überschuss-Situation entstehen könnte.

 

Nach dem neu gefassten § 56 KrO NRW besteht nunmehr die Möglichkeit, Differenzen zwischen Plan und Ergebnis im übernächsten Jahr in Form einer „Spitzabrechnung“ auszugleichen. Eine mögliche Abrechnung soll im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen erfolgen.

 

Im Vorgriff auf eine mögliche Abrechnung könnten bereits in 2015 die Umlagen nicht in der nach der Haushaltssatzung möglichen Höhe erhoben werden. Hierzu wäre ein entsprechender Kreistagsbeschluss notwendig, der nach Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgen sollte.