Protokoll:

Dezernent Stelten führte aus, dass das Lukaskrankenhaus einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt habe. Die auf den Rhein-Kreis Neuss als Sozialhilfeträger zukommende Mehrbelastung sei keine freiwillige Leistung.

Ausschussmitglied van der Kemp fragte nach, worin der Unterschied des Angebotes der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) zum Angebot der Einrichtung Am Kivitzbusch zu sehen sei. Dezernent Stelten erklärte, dass ein wesentlicher Unterschied im Alter der zu untersuchenden Kinder liege, da bei der IFF Kinder nur bis sechs Jahre behandelt werden könnten, während Am Kivitzbusch ältere Kinder und junge Erwachsene therapiert worden seien. Die inhaltlichen Unterschiede könnten aufgrund der Fachtiefe nicht in Kürze dargelegt werden. Bei Interesse sollte der Ausschuss darüber nachdenken, in der IFF einen Ortstermin durchzuführen.