Beschluss:

Der Kreistag beschließt, beim Punkt „Siedlungsraum, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ den Halbsatz „ist aus immissionsschutzrechtlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass eine uneingeschränkte Nutzung als industrielle Fläche dort aufgrund der bestehenden Randbedingungen und/oder bereits vorherrschenden Immissionssituation voraussichtlich nicht möglich ist“ zu streichen und die erste Hälfte des ersten Satzes mit dem zweiten Satz zu verbinden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig