Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes führte aus, dass die erneute Offenlage der Planunterlagen des Vorhabens- und Erschließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 516 „Neubau Kreisarchiv Zons“ bei der Stadt Dormagen auf Grundlage des Offenlagebeschlusses der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19.3.2015 stattgefunden habe. Es seien eine Reihe von Anregungen und Bedenken geltend gemacht worden. Am 28.5.2015 werde der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Dormagen über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Abwägung eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dormagen aussprechen, der in seiner Sitzung am 16.6.2015 abschließend entscheiden werde.

 

Herr Patatzki fragte an, ob bei der Auslegung konkrete Architektenvorschläge geäußert worden seien.

 

Herr Lonnes bestätigte dies. So sei ein Nachbau des ehemaligen Klostergebäudes angeregt worden. Dies entspreche jedoch nicht der Auffassung des Rhein-Kreises Neuss von Denkmalpflege. Ein historisierender Nachbau sei nicht geplant, es würden jedoch bei dem geplanten Bau alte Materialien in moderner Architektur umgesetzt.

 

Frau Dr. Flick erbat Auskünfte zum Stand des Grundstückskaufs und zu den Gesamtkosten im Hinblick auf die notwendigen Umplanungen und die Zeitverzögerungen.

 

Herr Lonnes erklärte, dass der vereinbarte Kostenrahmen eingehalten werde. Die Verträge über den Verkauf der Grundstücke mit der Stadt Dormagen und der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD) befänden sich in der Feinabstimmung.

 

Herr Radmacher erfragte, ob bereits eine Abbruchgenehmigung beantragt worden sei. Herr Lonnes bestätigte die Beantragung durch die SVGD, die für den Abbruch zuständig sei.

 

Frau Buers hinterfragte die Notwendigkeit des vorgelegten Schallschutzgutachtens.

 

Herr Lonnes führte aus, dass das Schallschutzgutachten vor der erneuten Offenlegung gefordert worden sei. Darin seien die Parkplätze und die Fahrtwege zu den Stellplätzen sowie zur Tiefgarage betrachtet worden, im Ergebnis würden die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung nach einer Anpassung der Planung vollständig eingehalten.

 

Frau Dr. Flick und Frau Broll erfragten die Konsequenzen, wenn die Entscheidung des Rates der Stadt Dormagen zu Ungunsten des Rhein-Kreises Neuss ausfalle. Herr Lonnes bekräftigte, dass nach seiner Überzeugung die Stadt Dormagen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschließe und der Kreis Baurecht erhalten werde.

 

Vorsitzender Rehse fasste zusammen, dass nach den Ausführungen der Verwaltung das Vorhaben auf einem guten Weg sei.