Protokoll:

Beiratsmitglied Göbert teilte mit, dass im Naturschutzgebiet Knechtstedener Busch mehrfach Streifenhörnchen gesichtet worden seien. Er fragte an, wie man sich verhalten solle. Noch könne man die Tiere fangen. Es seien bereits Jungtiere vorhanden.

 

Kreisoberverwaltungsrat sagte zu, dies zu prüfen.

 

Anm.: Streifenhörnchen oder Burunduks (Tamias sibiricus) sind Bewohner des Waldgürtels des nördlichen Eurasiens. Ihr westlichstes natürliches Vorkommen reicht über den Ural bis in den Norden Russlands. Sie wurden in den 60er bis 80er Jahren des 20. Jahrhunderts gerne als Heimtiere gehalten. Einzelne Tiere sind immer wieder entkommen oder wurden absichtlich freigelassen.

Aus NRW liegen einzelne Beobachtungen im Freiland vor. Derzeit frei lebende Burunduks kommen im Tierpark Hessiwald in Essen und im Tierpark Rolandseck (RLP) vor. Einige in der Vergangenheit beobachtete Populationen sind erloschen.

Streifenhörnchen sind in die Rote Liste NRW (2010) als neobiotische Art mit Etablierungstendenzen aufgenommen (nicht bewertet).

Eine Untersuchung des BfN zur Warnliste invasiver Arten ergab für Tamius striatus (Streifenbackenhörnchen) keine nachweisbaren negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Die Art wurde daher in die Weiße Liste aufgenommen.

Eine Quelle (NeFo) bezeichnet T. sibiricus wegen der Wirtsfunktion für verschiedene Zeckenarten als Überträger der Borreliose.

Im Gegensatz zu T. sibiricus und T. striatus wurde das Grauhörnchen (Sciurus carolinensis G.) als invasive Art in die Schwarze Liste des BfN aufgenommen.

Im Fall von T. sibiricus wird derzeit kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Die Information wird an die Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet.

 

Beiratsmitglied Arndt bat um Informationen über das geplante Kunstprojekt am Martinssee bei Zons.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass der Unteren Landschaftsbehörde hierzu keine näheren Angaben vorlägen. Bei dem bezeichneten Gebiet handele es sich um ein Naturschutzgebiet mit einem generellen Bauverbot.

 

Beiratsmitglied Arndt wies weiter darauf hin, dass ihr Informationen zugetragen worden seien, dass es im Zuge der Filmaufnahmen zu TerraX am Jröne Meerke zu Störungen der Reiher gekommen sei. Diese seien abgestrichen und hätten ihre Jungen allein gelassen. Im vergangenen Jahr sei es ebenfalls zu Störungen gekommen, wodurch zwei Jungvögel aus ihren Nestern gefallen und verstorben seien. Man habe sich in diesem Jahr etwa zwei Stunden auf der Insel aufgehalten.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass das Filmen im Landschaftsschutzgebiet nicht untersagt sei. Die Störung der Reiher auf der Insel mit Folgen für die Jungvögel sei eine vorwerfbare Handlung.

 

Beiratsmitglied Arndt sagte zu, der Unteren Landschaftsbehörde die Daten der Anzeigenden zu übergeben.

 

Beiratsmitglied Grimbach bat um Mitteilung der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Umfeld der FFH-Gebiete, da man in Dormagen das einzige, noch existierende linksrheinische Grundwassereinzugsgebiet habe. Er fragte weiterhin an, was man tun könne, um einen weiteren Nitrateintrag in das Gebiet weitestgehend zu verhindern. Der Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen werde neu aufgestellt. Die weitere Belastung des Grundwassers und der Schutzgebiete müsse ausgeschlossen werden.

Er fragte weiter, wie man auf die Flächennutzung Einfluss nehmen könne, um Abstandsflächen zwischen der gewerblichen und industriellen Nutzung und dem FFH-Gebiet Wahler Berg zu erhalten und dies auch zu der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Er erinnere sich, dass man einen drei Meter breiten Abstandsstreifen festgelegt habe, der aber heute nicht mehr vorhanden sei. Die Nitratbelastung der Landschaft werde immer höher. So sei das Berg-Sandglöckchen, das früher im Schutzgebiet häufig gewesen sei, durch die Nitratbelastung ausgerottet.

Er habe mit dem bewirtschaftenden Landwirt ein konstruktives Gespräch geführt. Dieser habe nach seinen Angaben Bio-Gülle ausgebracht. Gleichwohl führe dies zu einer erhöhten Nitratbelastung.

Er bitte die Verwaltung, sich Gedanken darüber zu machen, wie man dies ausschließen könne. Hier handele es sich auch um eine Wasserschutzzone. Seitens der Stadtverwaltung Dormagen sei er an den Rhein-Kreis Neuss verwiesen worden.

 

Umweltdezernent Mankowsky erinnerte daran, dass man diese Problematik vor etwa einem halben Jahr im Planungs- und Umweltausschuss behandelt habe. Hierzu habe ein Vertreter der Landwirtschaftskammer vorgetragen, die ja auch staatliche Funktionen wahrnehme. Diese sei für die Einhaltung der Vorgaben für die Düngung verantwortlich. Nach dem Vortrag funktioniere es im Rhein-Kreis Neuss gut, die Werte seien deutlich besser, als zum Beispiel im Münsterland. Klar sei, dass Entwarnung gegeben werden könne, soweit es die Wasserschutzgebiete angehe. Hier bestünden flächendeckend Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und die Landwirte erhielten Ausgleichszahlungen für besonders geringe Düngung. Wenn hier mehr als ordnungsgemäß gedüngt werde, habe dies Auswirkungen auf die Zahlungen. Dies wirke regelmäßig.

Aus seiner Sicht bestünden keine Bedenken dagegen, dieses Thema auch für den Landschaftsbeirat aufzubereiten.

 

Beiratsvorsitzender Lechner wies darauf hin, dass dies aus den Sünden der Vergangenheit resultiere. Was in den vergangenen Jahrzehnten in das Grundwasser gelangt sei, sei noch lange darin. Wenn mit diesem Wasser die Felder bewässert würden, dürfe man sich nicht über die Belastung wundern. Hinzu komme die Belastung aus der Luft. Man kenne heute kaum noch ein Gebiet mit einer nicht eutrophierten Vegetation, und es gebe außerhalb ganz abgelegener Gebiete auch kaum noch Tierarten, die an nicht so stark belastete Gebiete angepasst seien.