Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Kompaktstation am Pumpwerk Straberg, deren Anschluss an das Mittelspannungsnetz am Mühlenbuschweg und die Verlegung eines Erdkabels zum Hausanschluss Am alten Schlag unter Beseitigung der vorhandenen Maststationen.


Protokoll:

Ohne Diskussion fasste der Beirat nach kurzer Erläuterung durch Kreisoberverwaltungsrat Schmitz den nachfolgenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.